Hindenburgstr. 36, 58636 Iserlohn +49 2371 770800
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen Iserlohn, Schwerte, Dortmund
  • Rechtsanwalt Stefan Harmuth, Rechtsanwältin Antje Frettlöh
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen, Anmeldung am Standort Iserlohn

Erhöhung der Kfz-Steuer

Wer jetzt einen Neuwagen kauft, der muss mit höheren Abgaben rechnen als zuvor. Das liegt daran, dass bei neuen Fahrzeugen, die ab dem 01.09.2018 zugelassen werden ein neues Verfahren namens WLTP zur Ermittlung des Schadstoffausstoßes angewendet wird, was sich auf die Höhe der Kfz-Steuer auswirken kann.

Sparkasse ändert Reihenfolge bei der Eingabe am Geldautomaten

Bisher musste der Bankkunde zuerst den PIN-Code eingeben und sodann den Geldbetrag auswählen, den er abheben wollte. Um Betrügern das „Handwerk zu legen“ bekommt die Sparkasse ab Mitte des Monats eine neue Software, die zuerst die Auswahl des gewünschten Geldbetrages und erst im Anschluss die Eingabe der PIN verlangt.

EU verbietet Halogenlampen

Nach dem Verbot der Glühbirne im Jahre 2012 trifft es nun auch die Halogenlampe. Das Verbot gilt für alle 28 EU-Staaten und betrifft größtenteils die birnen- oder kerzenförmigen Leuchten der Energieklasse D. Stattdessen sollen zukünftig Energiesparlampen und LEDs zum Einsatz kommen. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen, wie z.B. platte Spotlampen bei Deckenstrahlern, sowie Halogenleuchtmittel in Schreibtischlampen oder Flutlichtern. Grund dieser Änderung ist die sog. Ökodesign-Richtlinie der EU.

Ikea verschärft sein Rückgaberecht

Wer ab dem 01.09. bei Ikea Deutschland Möbel kauft, darf diese gegen Erstattung des Kaufpreises nur noch neu und ungebraucht zurückgeben. Erst vor nicht allzu langer Zeit erweiterte Ikea sein Rückgaberecht insofern, dass auch gebrauchte Sachen ohne Angaben von Gründen zurückgegeben werden konnten. Dies führte aber wohl zu Missbrauch seitens der Kunden, sodass Ikea dies nun wieder abändert.

Zum 01.01.2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. Unter anderem wurden in dem Gesetzesentwurf Änderungen für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten vorgestellt. Die vorgelegten Änderungen enthalten jedoch bedeutende konzeptionelle Fehler. Der eigentliche Zweck wird somit verfehlt und ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Derzeit macht den meisten die anhaltende Hitze in der eigenen Wohnung oder am Arbeitsplatz zu schaffen. Doch das muss man nicht immer hinnehmen.

Am Arbeitsplatz

Die Temperatur in Arbeitsräumen sollte grundsätzlich nicht über 26 °C liegen. Steigt das Thermometer darüber, ist der Arbeitgeber angehalten, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So z.B. die Jalousien zu schließen, die Wärme erzeugenden Geräte entfernen, mobile Kühlgeräte aufstellen oder die Bekleidungsregeln lockern. Bei einer Raumtemperatur von über 30 °C muss der Chef aktiv werden. Er kann dann z.B. die Arbeitszeiten vorverlegen in die kühleren Morgenstunden oder auch die Arbeitszeit am Nachmittag verkürzen. Laut Gesetzgeber ist ein Arbeitsplatz ab 35 °C nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitsgeber automatisch den ganzen Tag „hitzefrei“ geben muss. Er muss dies nur für die Zeit, wo die Temperatur tatsächlich so hoch ist.

Ausgeschlossen davon sind natürlich Arbeitsplätze, wo diese Temperaturen alltäglich sind und nicht durch die Außentemperatur beeinflusst werden, wie z.B. in der Backstube einer Bäckerei.

In der Wohnung

Grundsätzlich richten sich die zu erduldenden Temperaturen nach den Werten am Arbeitsplatz. Sollte sich die Wohnung dermaßen aufheizen, dass davon die Wohnqualität beeinträchtigt ist, so gilt dies als Mangel und berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Jedoch darf die Miete nur für die Tage gemindert werden, an denen die Temperaturen auch wirklich derart hoch waren. Man sollte folglich mit Hilfe einer Temperaturanzeige diese festhalten, damit man gegebenenfalls später die genauen Zeiträume nachweisen kann.  Ausgeschlossen davon sind jedoch stets Dachgeschosswohnungen, da dem Mieter dieser Umstand zum Zeitpunkt des Einzugs bereits bekannt sein muss.

17,50 € pro Monat – so viel Rundfunkbeitrag müssen alle Haushalte/Unternehmensfiliale in Deutschland seit der Neuregelung im Jahre 2013 zahlen. Dabei ist es seit dem nicht mehr maßgeblich, wie viele Empfangsgeräte in der Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort wohnhaft sind. Die Gebühr richtete sich pauschal nach Haushalt / Unternehmenssitz.

Dagegen haben nun einige Privatleute und ein Autovermietungsunternehmen geklagt. Ziel dieser Verfahren waren die Feststellung der Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der mehrfachen Abrechnung bei Zweitwohnungen und der fehlenden Berücksichtigung der Anzahl der Bewohner sowie die Feststellung, dass die erhobene GEZ-Gebühr wie eine Steuer anzusehen sei und somit nicht zusätzlich zu den bereits gezahlten Steuern erhoben werden dürfe.

Die Kernaussage des BVerfG jedoch:

Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar.

Dazu führt das Gericht aus: Entscheidend sei allein das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Schon die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland lebenden die realistische Möglichkeit ihres Empfangs und rechtfertigt somit eine zusätzliche finanzielle Belastung. Die tatsächliche Wahrnehmung dessen spielt demnach keine Rolle. Aufgrund dessen handele es sich auch nicht um eine Leistung, die bereits mit der Steuer abgegolten ist.

Einzig Menschen mit mehreren Wohnungen, die den Beitrag bisher sodann mehrfach zahlen mussten, würden dadurch zu stark benachteiligt, stellte das Gericht klar. Diese können nunmehr einen Antrag auf  Befreiung stellen.

Für alle anderen bleibt es somit bei der bisherigen Zahlung von 17,50 € monatlich und pro Haushalt.

In der vergangenen Woche hat der BGH klargestellt: wer sich bei Facebook anmeldet, schließt mit Facebook einen Vertrag. Und dieser Vertrag wird, genau wie Gegenstände und andere Verträge, beim versterben des Inhabers vererbt. Einen Ausschluss dessen, welcher grundsätzlich möglich ist, hat das Kleingedruckte von Facebook nicht enthalten. Facebooks Regeln, nach denen ein Konto in den sogenannten Gedenkzustand versetzt wird, also quasi eingefroren wird, seien schlicht unwirksam, so das Gericht.

Aus dem Wesen des Vertrags ergibt sich somit auch nicht, dass zum Schutz Anderen, z.B. Chat-Partnern, unbedingt nur die bestimmte Person Zugang haben darf. Denn wenn man jemandem schreibt, gehe das an dessen Konto. Damit sei aber nicht sicher, dass wirklich nur der Inhaber des Kontos die Nachricht liest.

Mindestgrenze beim Geld abheben

Seit dieser Woche haben einige Banken bereits Mindestgrenzen fürs Geldabheben an Bankautomaten eingeführt. In den meisten Fällen liegt diese Grenze bei 50,00€ und soll, vor allem Direktbanken, Gebühren ersparen.

Rentenerhöhung

Die seit dieser Woche geltende Erhöhung beträgt in den alten Bundesländern 3,22%, in den neuen Bundesländern sogar 3,37%. So soll bis 2024 die Anpassung der Renten in Ost und West erfolgen.

Amalgam

Ab nun dürfen für Zahnfüllungen bei Kindern und Schwangeren nicht mehr Amalgamfüllungen benutzt werden, da dieses Material aufgrund des Quecksilbers gesundheitsschädlich ist. Ersatzweise werden nun Kunststofffüllungen verwendet, welche aber ebenso von der Krankenkasse übernommen werden.

Reiserecht

Darüber hatten wir teilweise bereits hier berichtet. Die Mängelanzeige ist nun nicht mehr beschränkt auf 1 Monat nach Reiseende, sondern beträgt nunmehr 2 Jahre. Dafür wurde die Grenze der Reisepreiserhöhung, welche zum Rücktritt der Reise aufgrund dessen berechtigte, von 5% auf 8% angehoben. Erhebliche Änderungen (z.B. Hotelwechsel) kann der Reiseveranstalter nunmehr zudem nur noch dann vornehmen, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde oder der Reisende zustimmt.

Samenspende wird transparenter

Wer ab dem 1.7. durch eine Samenspende gezeugt wurde profitiert nun davon, dass in einem bundesweiten Register Informationen über Samenspender und Empfänger gespeichert werden. So kann man zukünftig leichter Auskünfte über seine Abstammung erhalten, als es bisher der Fall war. Dafür wird die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater ausgeschlossen. Dies war bisher, jedenfalls theoretisch, möglich.

Hinweise auf Medikamenten

Um Medikamentenmissbrauch, auch verschreibungsfreier Medikamente, zu verhindern, werden ab sofort Warnhinweise auf den Verpackungen zu finden sein.

Waffen-Abgabe

Bis zum 06.07. kann jeder, der im Besitz illegaler Waffen ist, diese straffrei z.B. bei der Polizei abgeben. Diese Regelung soll denen, die unverschuldet an eine solche gekommen sind, die straffreie Rückgabe ermöglichen.

Public Viewing

Schon in der kommenden Woche beginnt die Fußball-WM. In dieser Zeit, also vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018, dürfen Fußballfans auch nach 22:00 Uhr ein sog. öffentliches Public Viewing veranstalten. Der Lärmschutz für diesen Zeitraum wird somit aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Russland, dem Austragungsort der WM, gelockert. Grundlage für die Lockerung ist, dass das öffentliche Interesse an der Fernsehübertragung größer ist, als der Lärmschutz betroffener Anwohner.

Diskussion über höheren Mindestlohn

Im Juni 2018 diskutiert die zuständige Kommission über eine erneute allgemeine Erhöhung des Mindestlohns. Entscheidet sie sich dafür, wird der Mindestlohn in Deutschland wohl zum 01.01.2019 erhöht

Änderung im Reiserecht

Bereits in wenigen Wochen beginnen die Sommerferien und somit auch für viele wieder die Reisezeit. Insbesondere für Reisbüros wurde die Haftung für Reisemängel nunmehr verschärft. So z.B. dadurch, dass die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Reisenden von bisher 1 Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise  auf 2 Jahre erhöht wurde. Auch die zuvor bestehende Möglichkeit, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Reisenden in den AGB des Reiseveranstalters auf 1 Jahr zu verkürzen, entfällt.

Reisebüros trifft zukünftig darüber hinaus, insb. bei Pauschalreisen, eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, wie sie bisher lediglich der Reiseveranstalter erfüllen musste. Aufgrund dessen müssen Reisebüros vor der Buchung der Reise u.a. über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, Firma & Anschrift von Reiseveranstalter & Reisevermittler, den Gesamtpreis der Pauschalreise & Zahlungsmodalitäten, die Pass- und Visumerfordernisse des Reiselandes etc. informieren, es sei denn, diese Informationen werden nachweislich schon vom Reiseveranstalter an den Reisenden übermittelt.

Ihre Krankenkasse will Ihnen eine Leistung nicht gewähren oder einstellen?

Die Leistungsablehnung erfolgt telefonisch anstelle eines rechtsmittelfähigen Bescheides? Wehren Sie sich!

Lassen Sie sich zuerst einmal einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen. Lassen Sie sich auf keinen Fall telefonisch abwimmeln. Das ist ein rechtswidriges Verhalten der Krankenkasse. Durch diese unseriöse Art sollen Widersprüche vermieden werden.

In vielen Fällen stehen die Entscheidungen der Kassen auf „wackligen Beinen“ und können schnell entkräftet werden.

Wir helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Nach langen Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten ist es nun amtlich: Zum 31. Mai verhängt Hamburg, als erste deutsche Stadt, für einige Straßen ein Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge. Grund dafür ist die schlechte Luftqualität, so die Verantwortlichen. Insgesamt werden ca. 50 Verbotsschilder und genauso viele Umleitungsschilder aufgestellt. Ausnahmen werden z.B. für einige Straßenabschnitte gemacht, sodass dort nur dieselbetriebenen LKWs die Durchfahrt verboten wird.  Generell ausgenommen von den Verboten sind Rettungsfahrzeuge, Anwohner sowie dessen Besucher, Müllwagen und Lieferfahrzeuge oder Taxis, sofern diese nur etwas / jemanden abholen oder abliefern.

Sind Sie zufrieden? Dann sagen Sie es weiter!

TOP-Rechtsanwalt

Ansprechpartner Sekretariat

Katharina Schrepkowski

Katharina Schrepkowski

REFA

Olga Tkocz

Olga Tkocz

REFA

Janina Querbach

Janina Querbach

REFA

Nicole Hepping

Nicole Hepping

REFA

Wir benutzen Cookies
Diese Seite enthält Cookies. Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.