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Jeder kennt das: Man ist beteiligt an einen Unfall, den man  nicht verschuldet hat. Anschließend verhält man sich richtig, denn man lässt ein Sachverständigengutachten erstellen und geht zu einem Rechtsanwalt. Dieser macht die Ansprüche hinsichtlich des entstandenen Schadens am PKW bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Diese erklärt zwar, für den Schaden aufzukommen, nimmt aber meistens erhebliche Abzüge an der geltend gemachten Forderung vor. Diese begründen sie dann mit einem eigenen Prüfbericht, ohne den PKW selber untersucht zu haben.

Viele Menschen lassen sich darauf ein, um die Angelegenheit schnell erledigt zu haben. Dies ist jedoch nicht nötig! Erst in der letzten Woche ist es uns wieder einmal gelungen die Forderung im Gesamten durchzusetzen, indem wir ein Ergänzungsgutachten des Sachverständigen anforderten, in welchem dieser, insbesondere hinsichtlich der von der Versicherung gemachten Kürzungen, Stellung nahm und seine Kostenaufstellung im Gutachten rechtfertigte. Die Zusatzkosten für diese Stellungnahme wurden ebenfalls von der Versicherung übernommen. So dauert die Geltendmachung der Forderung meistens zwar einige Zeit länger, aber es lohnt sich in jedem Fall!

Man muss die Abzüge der Versicherung nicht hin nehmen!

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Inzwischen gibt es ein Update unseres Mandanten gegen seine Kaskoversicherung wegen seines Unfalls auf dem Nürburgring Nordschleife beim freien Fahren. Die Kaskoversicherung hat sich mit Anwaltsschriftsatz gemeldet in diesem Verfahren und verweist auf ein Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Sehen Sie mehr.

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Stellen Sie sich vor, Sie fahren auf dem Nürburgring. Sie fahren eigentlich auf der Nordschleife und machen eine sogenannte Touristenfahrt und wollen mit Ihrem PKW mal selbst auf dem Nürburgring fahren. Wie es so kommt, passiert Ihnen dort einen Unfall und Sie finden auch dort keinen, der daran Schuld hat. Bei selbst verschuldeten Unfällen müssen Sie sich also an Ihre Kaskoversicherung wenden, sofern vorhanden um in irgendeiner Weise Entschädigung für den aufgetretenden Schaden zu bekommen.Dies ist jedoch in manchen Fällen nicht ganz so einfach. Sehen Sie selbst!

Es gibt neues in Sachen des VW-Skandals. Sehen Sie hier:

Der europäische Gerichtshof fällte am 13.05.2014 für viele überraschend das sog. „Suchmaschinen-Urteil“, mit dem – grob gesprochen - der Internetgigant Google als Beklagter verpflichtet wurde, die Altdaten des spanischen Klägers, eines schlichten Bürgers und Internetnutzers, zu löschen. Der EuGH vereinfacht seine Sichtweise wie folgt: „Jeder Bürger hat das Recht, im Internet „vergessen zu werden“.

Sind Sie zufrieden? Dann sagen Sie es weiter!

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