Regelungen zu Ostern 2022
Die ersten Osterfeiertage ohne Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren seit 2 Jahren stehen vor der Tür. Familienfeiern, Treffen mit Freunden, der Besuch eines Osterfeuers, Ostermarktes oder Gottesdienstes sind damit wieder möglich, auch in großer Runde. Je nach Veranstaltungsort/Veranstalter können jedoch Zugangsregelungen gelten, ebenso wie in Restaurants, Cafés, im Einzelhandel etc. Die Lockerungen, die seit dem 03.04.2022 gelten, sind unabhängig vom Geimpft- oder Genesen-Status, sodass 3G-, 2G- und 2G+ Regelungen nun endlich passé sind. Jedoch dürfen Gastronome, Veranstalter etc. wegen des Hausrechts selbst entscheiden, ob sie Beschränkungen weiter durchsetzen möchten.
Seit April 2022 werden die verpflichtenden Regelungen in sog. Basisschutzregeln und Hotspotregeln unterteilt.
Unter Basisschutzmaßnahmen versteht man u.a. die Maskenpflicht an Orten mit besonders vielen schutzwürdigen Menschen wie z.B. Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen oder im Nahverkehr. Auch die Testpflicht an Schulen könnte erhalten bleiben. Für sog. Hotspots, mithin dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind, kann das jeweilige Landesparlament strengere, lokal und zeitlich begrenzte Regelungen beschließen.
Rentenerhöhung ab dem 01.07.2022
Die angekündigte Rentenerhöhung ist nunmehr amtlich:
Für Westrenten beträgt die Erhöhung 5,35%, d.h. der aktuelle Wert eines Entgeltpunktes steigt von derzeit 34,19€ auf sodann 36,02€. Für Ostrenten beträgt die Erhöhung 6,12€. Hier steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 33,47€ auf sodann 35,52€. Im Rahmen dieser Anpassung erfolgt die Wiedereinsetzung des Nachholfaktors, die dafür sorgt, dass die nicht vorgenommene Rentenminderung des vergangenen Jahres mit der Rentenerhöhung verrechnet wird. Daher folgt diese Rentenanpassung der tatsächlichen Lohnentwicklung.
Änderungen ab März 2022
Bei Langzeitverträgen, die ab dem 1. März geschlossen werden, gibt es für Verbraucher nun die Erleichterungen, dass bei automatischen Verlängerungen der Vertrag zwar unbefristet weiter läuft, Kunden aber eine Kündigungsfrist von höchstens 1 Monat haben. Bisher verlängerten sich solche Verträge meist für 1 Jahr. Wer ab dem 01.03.2022 einen Organspende-Ausweis beantragt, soll von den Behörden künftig u.a. Aufklärungsmaterial und auch den Organspendeausweise übermittelt bekommen und Auskünfte über Beratungsmöglichkeiten bspw. ganz einfach beim eigenen Hausarzt erhalten können. Zudem tritt das sog. "Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft. Mit ihm soll zukünftig auch ein Organspende-Register aufgebaut werden.
Hecken und Bäume dürfen ab dem 1.03.2022 nicht mehr geschnitten werden, denn ab dann gilt für sie eine sogenannte Schonzeit, die bis Ende September andauert (§39 BNatSchG). Ab dem 04.03.2022 soll der Besuch der Gastronomie/Hotellerie bundesweit auch für Ungeimpfte mit einem negativen Test (3G) wieder möglich sein. Ab dem 20.03.2022 folgen weitere Lockerungen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht (Pflegepersonal, Krankenhäuser etc.) tritt - Stand 04.03.2022 - am 16.03.2022 in Kraft. Wie immer gibt es hier aber auch Ausnahmen, welche jeweils durch die zuständigen Behörden zu entscheiden sind.
Die Umstellung auf Sommerzeit steht am 27.03.2022 an. In der Nacht von Samstag auf Sonntag, um 02.00 Uhr nachts, wird die Uhr auf 03.00 Uhr vorgestellt
OMA – Online Mandats-Aufnahme
Auf unserem Weg nicht in das, sondern mitten im digitalen Zeitalter, präsentieren wir Ihnen die neueste Errungenschaft:
OMA – die Online Mandats-Aufnahme !
Von nun an braucht das Mandantengespräch nicht mehr mit der überflüssigen Abfrage der Kontaktdaten, Bankdaten pp. begonnen zu werden. Wir können sofort in die Sachverhaltserfassung und Beratung einsteigen, weil Sie in der in unserer Kanzlei üblichen kurzen Wartezeit Ihre Daten eigenhändig per Tablet eingeben, wir damit Sie als Mandanten erfassen und Ihre sämtlichen Daten damit bereits auf unserem Server und damit für die weitere Bearbeitung hinterlegt sind.
Aber das ist nur der Anfang. Sie können in Kürze über den entsprechenden Button auf unserer Homepage Ihr Anliegen direkt online zu jeder Tages- und Nachtzeit 24/7 schildern und damit praktisch direkt Ihre Akte bei uns anlegen (mit Sachverhaltsdarstellung und Allem, was dazu gehört). Wenn wir ins Büro zurückkommen, finden wir eine fertige digitale Akte vor, die von uns nur noch bearbeitet zu werden braucht.
Dass wir dabei höchsten Sicherheitsanforderungen genügen, ist für uns selbstverständlich. Begleiten Sie uns durch das digitale Zeitalter!