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Neue Gesetze und Verordnungen seit dem 1. April 2018

Über die neue Regelung bzgl. des sogenannten Geoblockings hatten wir hier bereits berichtet. Seit dem 01.04.2018 sind aber jetzt noch weitere Änderungen in Kraft getreten:

Notfallsystem eCall in alle Neuwagen

Alle neuen Automodelle in Europa werden ab Ende März 2018 mit dem sogenannten Notfallsystem eCall ausgestattet, welches beispielsweise nach einem Unfall automatisch einen Rettungsdienst alarmiert. Das System ist ab dem 31.03.2018 in der EU sogar Pflicht für alle neu zugelassene PKW-Typen. Nach einem Unfall stellt das System automatisch eine Sprachverbindung zu einer Rettungsleitstelle her. Reagiert der Verunfallte nicht, so wird automatisch der ortsnächste Rettungsdienst an die durch GPS zu ermittelnde Unfallstelle geschickt.

Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten

Viele der gesetzlich Krankenversicherten müssen nun mit mehr Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen zu entrichten waren, können 5 -10 € pro verschriebenem Medikament fällig werden.

Pommes-Verordnung: Krebsgefahr durch Acrylamid

Lebensmittelhersteller müssen nunmehr europaweit Auflagen bei der Herstellung & Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot, Backwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee & Kaffeeersatzprodukten erfüllen. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren & Rösten entsteht.

Bleigießen zu Silvester nun verboten

Das Bleigießen gehört für viele zu einem beliebten Silvesterbrauch, doch damit ist aufgrund enormer Gesundheitsgefahren jetzt Schluss. Mit der neuen EU-Chemikalienverordnung sind nur noch solche Bleigieß-Sets erlaubt, die maximal 0,3%  Blei enthalten. Bislang enthielten die Sets ca. 70%, sodass die Verordnung einem Verbot gleichzusetzen ist.

Ansprechpartner Sekretariat

Olga Tkocz

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Büroleiterin

Katharina Schrepkowski

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Janina Querbach

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Nicole Hepping

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Melina Stegemeyer

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Nadscha Tissen-Hamm

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Rainer Möller

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