Dieser Begriff stammt nicht direkt aus dem derzeit viel diskutierten BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), hat aber dennoch unmittelbar mit dem Schutz „personenbezogener Daten“ zu tun. Denn die Abbildung einer Person ermöglicht den Personenbezug, das heisst eine Person ist durch persönliche Merkmale auf dem Bild bestimmbar. Grundsätzlich wird ein Bild wesentlich stärker wahrgenommen als z.B. der Schriftzug des Namens; ebenso ermöglichen technische Verfahren zur Gesichtserkennung mittlerweile die eindeutige Zuordnung von Personen durch dessen biometrischen Daten.
Datenschutz: Am 25.05.2018 endet die Übergangsregelung für die vor 2 Jahren in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Somit ist ab Ende dieses Monats die Verordnung für die gesamte EU verbindlich. Diese Verordnung (wir berichteten bereits darüber) beinhaltet für den Verbraucher zum einen u.a. ein Auskunftsrecht über alle personenbezogenen gespeicherten Daten (erleichtert z.B. den Wechsel eines Anbieters) sowie das Recht zur Löschung gewisser Daten (sog. „Recht des vergessen werden“), sei denn dies steht der Aufbewahrungspflicht der Unternehmen entgegen. Das Gesetz sieht bei Nichtbefolgung empfindliche Geldstrafen vor, die jedes Unternehmen wohl nur ungern zahlen würde.
WhatsApp: Auch Ausfluss dieser Verordnung ist die nunmehr eingeführte Mindestaltersgrenze bei dem Messenger von 16 Jahren. Harte Kontrollen diesbezüglich wird es aber nicht geben. Leidglich eine Nachfragen bei der Installation auf dem Handy soll erfolgen.
GEZ: Am 07.05.2018 bekommt der Beitragsservice von ARD und ZDF wieder neue und teilweise noch unbekannte Daten von den Einwohnermeldeämtern geliefert. Damit soll, nach nunmehr 5 Jahren, in denen der Beitrag für jeden gleich viel kostet, unabhängig von der Anzahl der Geräte etc. (17,50 € monatlich pro Haushalt), herausgefunden werden, wer bis heute noch immer nicht zahlt.
Fluggastdatenerfassung: Ebenfalls ab dem 25.05.2018 Mai ist es dem BKA (Bundeskriminalamt) erlaubt, die Daten von Flugzeugpassagieren zu überprüfen. Dadurch soll der Austausch zwischen den Ländern gefördert und somit die Verhinderung von Straftaten bewirkt werden.
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung, welche für den 15. Mai 2018 angekündigt wurde, über eine grundlegende Rechtsansicht zu entscheiden: Was wiegt schwerer: Die Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch die Verwertbarkeit der Aufnahmen einer Dashcam oder der Schutz persönlicher Daten von Unbeteiligten Verkehrsteilnehmern?
Die Dashcams sind bereits in vielen anderen Ländern erlaubt und ihre Aufzeichnungsergebnisse somit im Streitfall vor Gericht verwertbar. Sie werden an die Frontscheibe eines Autos montiert und filmen während der Fahrt das gesamte Verkehrsgeschehen, wodurch sich Benutzer eine schnelle und präzise Aufklärung des streitigen Unfallgeschehens erhoffen.
Über die neue Regelung bzgl. des sogenannten Geoblockings hatten wir hier bereits berichtet. Seit dem 01.04.2018 sind aber jetzt noch weitere Änderungen in Kraft getreten:
Notfallsystem eCall in alle Neuwagen
Alle neuen Automodelle in Europa werden ab Ende März 2018 mit dem sogenannten Notfallsystem eCall ausgestattet, welches beispielsweise nach einem Unfall automatisch einen Rettungsdienst alarmiert. Das System ist ab dem 31.03.2018 in der EU sogar Pflicht für alle neu zugelassene PKW-Typen. Nach einem Unfall stellt das System automatisch eine Sprachverbindung zu einer Rettungsleitstelle her. Reagiert der Verunfallte nicht, so wird automatisch der ortsnächste Rettungsdienst an die durch GPS zu ermittelnde Unfallstelle geschickt.
Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten
Viele der gesetzlich Krankenversicherten müssen nun mit mehr Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen zu entrichten waren, können 5 -10 € pro verschriebenem Medikament fällig werden.
Pommes-Verordnung: Krebsgefahr durch Acrylamid
Lebensmittelhersteller müssen nunmehr europaweit Auflagen bei der Herstellung & Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot, Backwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee & Kaffeeersatzprodukten erfüllen. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren & Rösten entsteht.
Bleigießen zu Silvester nun verboten
Das Bleigießen gehört für viele zu einem beliebten Silvesterbrauch, doch damit ist aufgrund enormer Gesundheitsgefahren jetzt Schluss. Mit der neuen EU-Chemikalienverordnung sind nur noch solche Bleigieß-Sets erlaubt, die maximal 0,3% Blei enthalten. Bislang enthielten die Sets ca. 70%, sodass die Verordnung einem Verbot gleichzusetzen ist.
Nicht nur nach einer Scheidung haben viele Leute das Bedürfnis, ihren Namen ändern zu lassen. Dabei handelt es sich jedoch in der Regel um den durch Heirat angenommenen Nachnamen. Doch auch die Vornamen sind oft Grund zur Unzufriedenheit. Für alle, die mehrere Vornamen besitzen und einen bestimmten davon favorisieren, hat der Bundestag nun eine gute Entscheidung getroffen.
Ab dem 01.11.2018 darf gem. § 45 a des Personenstandgesetztes jeder, der mehrere Vornamen besitzt – die unter deutsches Recht fallen und nicht durch einen Bindestrich miteinander verbunden sind - die Reihenfolge dieser Vornamen ändern lassen, um den favorisierten Namen als sogenannten Rufnamen eintragen zu lassen. Hier geht es um die Vornamenssortierung.
Bereits seit Juli 2017 ist es, dank einer neuen EU-Roaming-Regelung möglich, den eigenen Smartphone-Tarif zu den gleichen Konditionen auch im EU-Ausland zu nutzen.
Ähnlich soll es nun bereits ab dem 20. März 2018 durch die neue Verordnung zur grenzüberschreitenden Übertragbarkeit und Nutzbarkeit von Diensten hinsichtlich gestreamter Onlineinhalten werden. Denn das EU-Parlament erlaubt ab diesem Zeitpunkt die Nutzung von Streamingdiensten in anderen EU-Ländern ohne die bisher greifende Ländersperre, dass sogenannte Geoblocking. Dadurch war es Nutzern bisher z.B. im Urlaub nicht möglich, ihre Netflix, Spotify oder Sky- Abos zu nutzen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig machte nunmehr in der vergangenen Woche den Weg für Dieselfahrverbote in besonders belasteten Städten frei. In dem Urteil stellte das Verwaltungsgericht klar, dass es für solche Verbote, trotz fehlender Berechtigung auf Bundesebene, eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt.
Denn wenn sich das sogeannte Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge als "einzig geeignete Maßnahme" herausstellt, um die EU-Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten, bestehe sogar eine europarechtliche Pflicht dazu. Die Länder können sich somit nicht länger darauf berufen, dass die momentan geltende "Plakettenregelung" generelle Verbote für bestimmte Zonen/Strecken nicht vorsieht, da EU-Recht immer Vorrang hat. Das Bundesverfassungsgericht begründet den Anwendungsvorrang des Unionsrechts mit der "verfassungsrechtlichen Ermächtigung" des Artikel 23, Abs. 1 S.2 Grundgesetz. Diese Regelung habe zur Folge, dass der "Herrschaftsanspruch der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich des Grundgesetzes zurückgenommen und der unmittelbaren Anwendung eines Rechts aus anderer Rechtsquelle innerhalb des staatlichen Herrschaftsbereichs Raum gelassen wird".
Jeder Mieter kennt das: Irgendwann im Laufe des Jahres übergibt einem der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr. Darin enthalten sind meist viele Berechnungen, Zahlen und Abkürzungen. Kaum Jemand kann damit etwas anfangen und viele akzeptieren diese dann oftmals einfach. Selbst dann, wenn eine Nachzahlung verlangt wird. Dies muss aber nicht sein. Zunächst sind für jeden ein paar entscheidende Dinge zu beachten, die bei Nichtvorliegen misstrauisch machen sollten. Grundsätzlich hat der Vermieter 1 Jahr ab Jahresende Zeit, die Abrechnung der Nebenkosten zu erstellen.
Nach wie vor ist das Inkassounternehmen Kohl trotz etlicher Beschwerden und Meldungen bei der Verbraucherschutzzentrale tätig und verschickt weiterhin täglich etliche Mahnungen. Sehr zum Bedauern der meisten Adressaten wird nach Ablauf der meist viel zu kurzen Fristsetzung sofort die Zwangsvollstreckung eingeleitet und die Sache an eine Anwaltskanzlei weitergegeben, die dann zusätzlichen Druck ausübt!
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