Für große Empörung sorgte in den letzten Tagen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Nach Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Aachen, Bonn, Mainz und Stuttgart trifft es nun auch Essen und Gelsenkirchen. Am meisten Aufsehen wurde dadurch erzeugt, dass erstmalig nun auch ein Teilstück einer Autobahn von dem Verbot betroffen ist. Dabei handelt es sich ausgerechnet um die A 40 bei Essen, die Hauptverkehrsstrecke des Ruhrgebiets. Somit haben weiterhin zunächst die Dieselfahrer unter den Unstimmigkeiten zwischen Politik und Justiz zu leiden. Ob nun die Politik die Gesetze ändern muss, welche die Justiz lediglich umsetzt oder die Justiz die von der Politik aufgestellten Grundsätze anders werten muss, bleibt dahingestellt. Fakt ist, dass das Urteil auf höchstes Unverständnis in der Bevölkerung trifft, sodass davon auszugehen ist, dass der Streit in die zweite Instanz gehen wird. Bereits noch laufende Verfahren betreffen derzeit Paderborn, Düren, Dortmund und Bochum. Noch geplante Verfahren der Deutschen Umwelthilfe hinsichtlich der Fahrverbote für Dieselautos sollen Oberhausen, Bielefeld, Hagen und Wuppertal betreffen. Ein Ende der „Dieselskandale“ ist somit noch nicht in Sicht.