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Der europäische Gerichtshof fällte am 13.05.2014 für viele überraschend das sog. „Suchmaschinen-Urteil“, mit dem – grob gesprochen - der Internetgigant Google als Beklagter verpflichtet wurde, die Altdaten des spanischen Klägers, eines schlichten Bürgers und Internetnutzers, zu löschen. Der EuGH vereinfacht seine Sichtweise wie folgt: „Jeder Bürger hat das Recht, im Internet „vergessen zu werden“.

Im Rahmen einer Atemalkoholmessung am Kontrollpunkt der Polizei konnte beim Beschuldigten eine Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,26 mg/l (ca. 0,52 Promille) festgestellt werden. Eine wenig später durchgeführte geeichte Messung mit dem Messgerät des Typ Dräger 7110 Evidential bestätigte diesen Wert. Wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze wurde gegen den beschuldigten Fahrzeugführer ein Bußgeld in Höhe von 1.000,00 € (wegen Voreintragung) nebst drei Monate Fahrverbot und drei Punkten in Flensburg verhängt.

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