Hindenburgstr. 36, 58636 Iserlohn +49 2371 770800

Filesharing – Frist zur Geltendmachung: 10 Jahre!

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof nunmehr bestätigt, was viele User schon befürchteten:

Nachdem einige Landgerichte diese Auffassung bereits vertreten hatten, nimmt nun auch Deutschlands höchstes Zivilgericht  an, dass gem. § 102 S. 2 UrhG i.V.m. § 852 BGB die Ansprüche der Verletzten beim Filesharing erst in 10 Jahren ab der Verletzung verjähren. – Wir erwarten daher eine gewaltige neue Abmahnwelle und – was beinahe noch schlimmer ist – das Wiederaufleben der bereits ad acta gelegten Vorgänge seit 2006.

Umso wichtiger werden jetzt die Argumentationsketten unserer Kanzlei, die den Abmahnern eben auch zahlreiche andere Hürden bereiten, die schwierig bis gar nicht zu überwinden sind. Nachdem nun auch das Verjährungsargument in vielen Fällen entfallen ist, gilt: Es gibt keine einfachen Lösungen mehr!

Ansprechpartner Sekretariat

Olga Tkocz

Büroleiterin

Janina Querbach

REFA

Nicole Hepping

REFA

Nadscha Tissen-Hamm

REFA

Sara da Silva Abreu

REFA

Margareta Krupinski

REFA

Rainer Möller

Administration

Wir benutzen Cookies
Diese Seite enthält Cookies. Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.