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Heute stimmt das Europaparlament nicht nur über die geplante Abschaffung der Zeitumstellung ab, über welche wir hier bereits berichtet haben, sondern auch über die sog. Reform des Urheberrechts.

Trotz dessen, dass das Thema gerade in allen Medien heiß diskutiert wird, wissen viele gar nicht, worum es in dieser Debatte überhaupt geht. Als Upload-Filter wird eine serverseitige Software bezeichnet, welche selbst Medien & Dateien beim Hochladen ins Internet prüft, ggfs. sodann abweist, verändert oder sonstige Maßnahmen veranlasst.

Diese maschinelle Datenverarbeitung soll eine inhaltliche Prüfung durch Menschen vollends ersetzen und soll Kreative besser zu schützen, wenn ihre Texte, Videos, Bilder oder Musikstücke online von anderen genutzt werden. Besondere Bedeutung haben derzeit Filter für öffentlich zugängliche Dienste, wie z.B. soziale Medien wie Facebook oder Videoportale wie YouTube. Diese Plattformen sollen zukünftig dafür haften, wenn andere Nutzer die Inhalte Anderer ohne Genehmigung verwenden. Experten gehen deshalb davon aus, dass die Plattformen automatische Upload-Filter einsetzen werden, um zu verhindern, dass urheberrechtlich Geschütztes von Unberechtigten hochgeladen wird.

Upload-Filter können also eingesetzt werden, um zu verhindern, dass Rechtsgüter wie das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Dabei wird jedoch besonders kritisiert, dass diese automatische Zensur dazu führt, dass die Meinungsfreiheit und Kreativität stark eingeschränkt wird, da eben keine menschliche Kontrolle mehr stattfindet. Die Entscheidung des Europaparlaments bleibt somit mit Spannung abzuwarten.

Wichtig für geschiedene Väter (aber ggf. auch für geschiedene Mütter):

Die Mütterrente ändert ggf. rückwirkend den Versorgungsausgleich bei einer Scheidung. Die ab 1.März 2019 geltende neue Mütterrente hat auch Auswirkungen auf die Rente der geschiedenen Väter. Alle Mütter, die ihre Kinder bis zum 31.12.1991 geboren haben, bekommen höhere Zuschläge pro Kind aus der Rentenkasse. Ggf. steht dem geschiedenen Vater davon die Hälfte zu, wenn bei der Scheidung der Versorgungsausgleich durch das Gericht gesetzlich durchgeführt wurde. Deshalb sollten Betroffene die alten Scheidungsbeschlüsse überprüfen lassen.

Handlungsbedarf besteht auf jeden Fall für Geschiedene, die schon eine Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente beziehen oder deren Ex-Partnerinnen (Ex-Partner) schon eine Rente beziehen oder diese bald beziehen werden. Bei rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ausgleichswert eines Anrechts zurückwirken und zu einer wesentlichen Wertveränderung führen, kann auf Antrag beim Familiengericht die Entscheidung ggf. abgeändert werden. Aber nicht nur im Fall der Mütterrente, sondern generell gilt, dass eine Kontrolle des bei der Scheidung erfolgten Versorgungsausgleichs vor dem Renteneintritt immer sinnvoll ist.

In der vergangenen Woche hat der Bundesgerichtshof erstmalig den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung als Sachmangel eingestuft. Zwar gab es im hiesigen Verfahren kein Urteil, da die Parteien sich vergleichsweise einig werden konnten, dennoch nahm der BGH durch Beschluss zu der juristischen Problematik Stellung. Dieser Beschluss stärkt die Rechte der Kunden, die sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit ihren Händlern befinden. Der BGH stellt somit fest, dass die Käufer einen Anspruch auf mangelfreien Ersatz haben, dies vor allem auch dann, wenn nur noch neuere und hochwertigere Modelle  verfügbar sind. In hiesigem Verfahren verneinte der Händler die Ersatzbeschaffung, da das Modell des Käufers derart nicht mehr produziert wurde und er somit nur ein neueres Modell hätte bekommen können. Der BGH stellte aber fest, dass nicht die Ausstattung des Modells ausschlaggebend sei, sondern nur die Kosten für den Ersatz.

Bereits vor einiger Zeit haben wir über die nunmehr bei uns mögliche Mandatsaufnahme in elektronischer Form berichtet. Nunmehr ist dies nicht mehr nur in unseren Büroräumen übers Tablet möglich. Seit dieser Woche können Sie auch über unsere Website (www.harmuth-kollegen.de) Ihre Akte von zu Hause aus bei uns anlegen und uns so bereits über Ihre juristische Angelegenheit informieren. Den dazugehörigen Button finden Sie auf der Website direkt auf der Startseite. Geben Sie einfach Ihre Daten ein, schildern uns den Sachverhalt und warten auf unseren Rückruf. Wir erhalten die Daten umgehend und können Sie direkt kontaktieren.

Brückenteilzeit

Zum 1. Januar tritt diese nun erstmals in Kraft. Danach können Arbeitnehmer eine befristet lange Zeit  (zwischen 1 und 5 Jahren) in Teilzeit arbeiten und sodann wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Bedingung ist jedoch, dass das Unternehmen mind. 45 Mitarbeiter beschäftigt.

Werbung auf WhatsApp

Der Vertrag zwischen Facebook und WhatsApp, welcher das Einspielen von Werbung derzeit noch verschont, läuft Anfang Januar aus. Ab da müssen die Nutzer des Messenger-Dienstes wohl mit Werbung rechnen.

Mütterrente

Ab 2019 erhalten Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind mehr Rentenpunkte.

Kindergeld und Kindesunterhalt

Sowohl das Kindergeld (für alle) als auch der Kindesunterhalt gem. der am 01.01.2019 erscheinenden neuen Düsseldorfer Tabelle wird (jedenfalls für Minderjährige) erhöht.

Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener

Ab Juli tritt eine Änderung in Kraft, welche besagt, dass Geringverdiener erst ab einem  Einkommen von 1.300€ volle Sozialversicherungs-Beiträge zahlen müssen. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 850€.

Zeitumstellung

Bis April sollen sich die Länder die EU geeinigt haben, ob die bisherige Sommer- oder Winterzeit gelten soll. Sodann ist die Abschaffung der Zeitumstellung geplant, allerdings derzeit noch nicht verbindlich beschlossen.

Für große Empörung sorgte in den letzten Tagen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Nach Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Aachen, Bonn, Mainz und Stuttgart trifft es nun auch Essen und Gelsenkirchen. Am meisten Aufsehen wurde dadurch erzeugt, dass erstmalig nun auch ein Teilstück einer Autobahn von dem Verbot betroffen ist. Dabei handelt es sich ausgerechnet um die A 40 bei Essen, die Hauptverkehrsstrecke des Ruhrgebiets. Somit haben weiterhin zunächst die Dieselfahrer unter den Unstimmigkeiten zwischen Politik und Justiz zu leiden. Ob nun die Politik die Gesetze ändern muss, welche die Justiz lediglich umsetzt oder die Justiz die von der Politik aufgestellten Grundsätze anders werten muss, bleibt dahingestellt. Fakt ist, dass das Urteil auf höchstes Unverständnis in der Bevölkerung trifft, sodass davon auszugehen ist, dass der Streit in die zweite Instanz gehen wird. Bereits noch laufende Verfahren betreffen derzeit Paderborn, Düren, Dortmund und Bochum. Noch geplante Verfahren der Deutschen Umwelthilfe hinsichtlich  der Fahrverbote für Dieselautos sollen Oberhausen, Bielefeld, Hagen und Wuppertal betreffen. Ein Ende der „Dieselskandale“ ist somit noch nicht in Sicht.

Die deutsche Rentenversicherung gibt Auskunft über das persönliche Versicherungskonto mit einer Renteninformation. Darin werden eine ggf. zu erwartende Erwerbsminderungsrente und die Regelaltersrente abgebildet. Die dargestellten künftigen Rentenbeträge, die sich natürlich im Laufe des Erwerbslebens noch verändern, bilden jedoch nur die Bruttorente. Von diesem Betrag werden bei Vorliegen der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Der Nettobetrag wird also nicht genannt. Neben der Regelaltersrente gibt es aber noch weitere Varianten der Altersrente. Diese sind von verschiedenen Faktoren abhängig und ergeben einen meist ganz anderen Rentenbetrag. So kann es sein, dass aufgrund der Wahl einer bestimmten Rente und eines bestimmten Rentenbeginns die Rente deutlich höher oder niedriger ausfällt als gedacht. Wir berechnen Ihnen diese Unterschiede.

In seiner jüngsten Entscheidung zum Filesharing hat der europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-149/17 (im Anschluss an die sogenannte „afterlife“- Entscheidung des Bundesgerichtshofs) festgestellt, dass der Inhaber eines Internet- Anschlusses sich der Haftung für Urheberrechtsverstöße nicht allein dadurch entziehen kann, dass er vorträgt, dass auch andere Familienmitglieder Zugriff auf den Anschluss hatten.

Bislang war es so, dass die Rechteinhaber nachweisen mussten, dass bei einem Download aus dem Internet oder Upload in das Internet, insbesondere bei Filesharing, der in Anspruch genommene Inhaber des Internetanschlusses auch der Störer war. Dieser konnte Zweifel entstehen lassen, indem er darauf hinwies, dass auch seine Familienmitglieder Zugang hatten. Es ist nunmehr klargestellt (und insoweit folgerichtig), dass der Anschlussinhaber als sogenannter „Zustandsstörer“ immer für die Aktivitäten haftet, die über seinen Internetanschluss begangen werden. Dies ist eine Rechtsaufassung, die auch Rechtsanwalt Harmuth in all den Jahren immer vertreten hat.

De facto bekräftigt der europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung nur die in Deutschland ohnehin geltenden Grundsätze der sog. „Störerhaftung“, also einer verschuldensunabhängigen Haftung.

Für unseren Mandanten hat sich insoweit an der bisherigen Praxis nichts geändert.

Gerade jetzt, wenn der Herbst beginnt und auf den Straßen feuchtes Laub liegt, kommt es leider wieder vermehrt zu Unfällen auf unseren Straßen.

Um einen solchen zu vermeiden sollte zunächst darauf geachtet werden, dass der PKW der Witterung entsprechend verkehrstauglich ist. Derzeit bedeutet dies vor allem, dass die offizielle Winterreifensaison wieder begonnen hat (Faustregel: Oktober bis Ostern).

Sollte es dann doch zu einem Verkehrsunfall mit materiellen und/oder körperlichen Schäden gekommen sein, so ist Einiges zu beachten. Man sollte z.B. immer darauf bestehen, dass die Polizei dazu gerufen wird, da man aufgrund des polizeilichen Unfallberichtes verlässlich die korrekten Daten des Anderen ausgehändigt bekommt. Zudem wird oft durch den ersten Anschein am Unfallort eine Einschätzung von den Beamten vorgenommen, welche später im Streit mit der gegnerischen Versicherung oftmals eine große Hilfe sein kann.

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