Das sog. Bürgergeld löst im Januar Hartz-IV ab. Zudem steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 €. Das Kindergeld steigt zum 01.01.2023 auf einheitlich 250€ pro Monat und Kind, d.h. für das 1. und 2. Kind ist es ein Mehr von 31€. Auch der Kinderfreibetrag wird zum 01.01.2023 erhöht auf 8.952€. Die Düsseldorfer Tabelle wurde ebenso wieder angepasst, sodass getrenntlebende Eltern etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder bezahlen müssen. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 10.908€. Bei den sog. „Midi-Jobs“ steigt die Verdienstgrenze auf 2.000€ statt bisher 1.600 €.
Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Künftig können zudem statt bisher 600 € nun bis zu 1.260 € Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben (ursprünglich war als Frist Ende Okt. 2022 gesetzt). Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen.
Der sog. CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, d.h. je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen.
Wer in den Jahren 1959 -1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen/grauen Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19.01.2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung mehr vom Bund. Zudem sinkt der staatliche Anteil der Förderung für reine Elektro-Fahrzeuge von 6.000 € auf 4.500 €. Die Bundesregierung verzichtet 2023 auf die Erhöhung der CO2-Steuer auf Benzin und Diesel.
Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber bei einer Erkrankung ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die jeweiligen Krankenkassen nun direkt und auf digitalem Wege an den Arbeitgeber. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand.
Weitere gesetzliche Änderungen in 2023
In Ergänzung zu dem vorangegangenen Beitrag hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen in 2023 hier weitere, noch ausstehende Änderungen und Pläne der Politik:
Viele Gas- und Stromkunden können ab März durch die geplante Preisbremse mit einer Entlastung rechnen. Diese soll sodann auch rückwirkend für Januar und Februar gelten.
Das 9 € -Ticket für den Personennahverkehr erhält voraussichtlich im Frühling einen Nachfolger durch das sog. 49 € - Ticket.
In einem neu gekauften Kfz-Verbandkasten müssen ab dem 1.2.2023 zwei medizinische Masken ("OP-Masken") enthalten sein. Weil die Straßenverkehrsordnung jedoch noch nicht angepasst ist, besteht bisher keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandkästen.
Künftig soll es möglich sein, Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen oder zu besitzen. Einen genauen Termin gibt es noch nicht. Bis Ende 2023 soll ein Gesetzentwurf vorliegen.
Die gute Nachricht ist: Sie können den Reisepreis mindern. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Pauschalreise handelt (ein Paket von mindestens 2 verschiedenen Reiseleistungen, wie z.B. Flug und Hotel) sowie, dass der Mangel korrekt gerügt wurde.
Sie müssen zunächst den Mangel vor Ort beim Reiseleiter/ggü. dem Reisebüro rügen und binnen Frist zur Beseitigung des Mangels auffordern. Zwecks Nachweis machen Sie dies immer schriftlich oder lassen sich die Mängelrüge zumindest schriftlich bestätigen. Ratsam ist zudem, die Mängel festzuhalten, z.B. durch Fotos/Zeugen.
Sobald Sie wieder zu Hause sind, sollten Sie sich an den Reisveranstalter wenden und dort die Reisepreisminderung geltend machen. Hinsichtlich der Höhe/Angemessenheit sind wir Ihnen gern behilflich, da diese jeweils individuell zu bestimmen ist je nach Art des Urlaubs, Dauer der Reise, Grad der Beeinträchtigung etc.