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Regelungen zu Ostern 2022

Die ersten Osterfeiertage ohne Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren seit 2 Jahren stehen vor der Tür. Familienfeiern, Treffen mit Freunden, der Besuch eines Osterfeuers, Ostermarktes oder Gottesdienstes sind damit wieder möglich, auch in großer Runde. Je nach Veranstaltungsort/Veranstalter können jedoch Zugangsregelungen gelten, ebenso wie in Restaurants, Cafés, im Einzelhandel etc. Die Lockerungen, die seit dem 03.04.2022 gelten, sind unabhängig vom Geimpft- oder Genesen-Status, sodass 3G-, 2G- und 2G+ Regelungen nun endlich passé sind. Jedoch dürfen Gastronome, Veranstalter etc. wegen des Hausrechts selbst entscheiden, ob sie Beschränkungen weiter durchsetzen möchten.

Seit April 2022 werden die verpflichtenden Regelungen in sog. Basisschutzregeln und Hotspotregeln unterteilt. 

Unter Basisschutzmaßnahmen versteht man u.a. die Maskenpflicht an Orten mit besonders vielen schutzwürdigen Menschen wie z.B. Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen oder im Nahverkehr. Auch die Testpflicht an Schulen könnte erhalten bleiben. Für sog. Hotspots, mithin dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind, kann das jeweilige Landesparlament strengere, lokal und zeitlich begrenzte Regelungen beschließen.

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Olga Tkocz

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Katharina Schrepkowski

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Janina Querbach

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Nicole Hepping

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Melina Stegemeyer

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Nadscha Tissen-Hamm

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Rainer Möller

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