Bei einer vorgezogenen Altersrente kann Hinzuverdienst neben der Rente zu einer Kürzung führen. Bislang galt ein rentenunschädlicher Hinzuverdienst von jährlich 6300€. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese seit 2020 angehoben auf zuletzt 46060 €. Jetzt hat die Politik die Entscheidung getroffen, dass ab 2023 die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten nicht mehr auf 6300€ zurückfällt, sondern weiterhin bei mindestens 46060€ verbleibt und künftig auch entsprechend dynamisiert wird. Somit ist es möglich neben einer vorgezogenen Altersrente auch ab 2023 weiterhin bis zu 46060 € rentenunschädlich hinzuzuverdienen.
Hinzuverdienstgrenze vorgezogene Altersrente
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