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Neue Regelungen in 2022

Auch das neue Jahr bringt etliche rechtliche Veränderungen mit sich. Hier ein kurzer Überblick:

Ab dem 01.01.2022 steigt der CO2-Preis stufenweise. Diese Kosten geben die Unternehmen grds. an die Verbraucher/-innen weiter, so dass Erdgas/Benzin teurer werden.

Zum 01.01.2022 steigt zudem der Mindestlohn von bisher 9,60 € auf 9,82 €.  Zum 01.07.2022 soll er sodann nochmals auf 10,45 € angehoben werden.

Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird um 3 €, mithin auf 449 € pro Monat angehoben.

Der Bundestag verbietet zum 01.01.2022 zudem, durch Änderung des Tierschutzgesetzes, das Töten von Hühnerküken.

Eine erweiterte Pfandpflicht für Plastikflaschen/Getränkedosen tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Sodann werden alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand ausgewiesen. Restbestände ohne Pfand darf der Handel noch bis zum 01.06.2022 verkaufen.

Auch ab dem 01.01.2022 dürfen in Supermärkten keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Das Verbot gilt mit Ausnahme von besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel aus der Obst-/Gemüseabteilung.

Die pandemiebedingte Sonderregelung für Kinderkrankengeld wird nochmals verlängert. Das Kinderkrankengeld kann auch im neuen Jahr (je versichertem Kind) grds. für 30 statt zuvor für 10 Tage (bei Alleinerziehenden mithin 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.

Der gelbe Zettel als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschwindet. Ab dem 01.07.2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ärzten/Kassen direkt an die Arbeitgeber.

Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren und Inhaber eines Führerscheins ist, welcher bis einschließlich zum 31.12.1998 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens zum 19.01.2022 umtauschen.

Ab dem 01.01.2022 steigen die Kosten für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe um jeweils 5 Cent. Der Versand einer Postkarte kostet nun 70, statt zuvor 60, Cent.

Ab dem 01.03.2022 ändert sich die Kündigungsfrist bei Laufzeiterträgen. Bisher war eine Frist von 3 Monaten üblich. Bei verpassen dieser Frist verlängerten sich die meisten Verträge automatisch für ein ganzes Jahr. Nun gilt, Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat haben. Ist die Frist verpasst, verlängern sich die Verträge nur noch um 1 Monat, müssen dann aber ebenso gekündigt werden.

Raucher müssen pro Packung mit 20 Zigaretten ab Januar ca. 10 Cent mehr Tabaksteuer zahlen.

 

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Olga Tkocz

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Katharina Schrepkowski

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