Die Wirtschaftskrise sorgt auch beim Staat dafür, dass er verstärkt bei bislang unbescholtenen Bürgern eine Steuerhinterziehung vermutet.
Zur Zeit ist festzustellen, dass insbesondere EU-Bürger, die einen Zweit-Wohnsitz im Ausland und ihr KfZ außerhalb Deutschlands angemeldet haben, also ein ausländischen KfZ-Kennzeichen besitzen, besonders in Visier geraten sind.
Ihnen wird der Vorwurf gemacht, dass sie die KfZ-Steuer hinterziehen würden und zudem, wegen des Fehlens einer deutschen Haftpflichtversicherung für ihr Auto, gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen würden.
Bei beiden Vorwürfen droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Dieses Vorgehen des Staates ist rechtlich kaum haltbar. Grundsätzlich sind durch EU-Regelungen die staatlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen für KfZ-Haftpflichtversicherungen den Versicherungsanbietern vorgeschrieben, zum anderen wird gegen den EU-Grundsatz der Freizügigkeit, des freien Verkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, verstoßen.
Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird! Wir werden für Sie prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist, und werden mit Ihnen die richtige Verteidigungsstrategie aufbauen.