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Wichtige Gesetzesänderungen im Jahr 2017

Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag

Der sog. Kinderfreibetrag von bisher insgesamt 7.248 € jährlich wird zunächst um 108 € erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Das Kindergeld steigt somit um mtl. 2 € pro Kind.

Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle

Wieder ändern sich die Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts von Kindern getrennt lebender Paare. Der Mindestunterhalt von Kinder (0-6  Jahre): 342 € statt bisher 335 €. In der 2. Altersstufe (7-12 Jahre): 393 € statt bisher 384 €. Für Jugendliche (13-18 Jahre): 460 € statt bisher 450 €. Ist ein Kind volljährig: 527 € statt 516 €.

Steuer: Neue Abgabetermine und Steuerentlastung

Die Steuererklärungen müssen nun erst bis zum 31. Juli des nächsten Jahres beim Finanzamt vorliegen. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Zudem soll es Steuererleichterungen geben: Der steuerliche Grundfreibetrag soll von derzeit 8652 € auf 8820 € steigen.

Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen

Unterhaltskosten für Kinder oder andere pflegebedürftige Angehörige können seit dem 01.01.2017 als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für das Jahr 2017 sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes maximal 8.820 € abziehbar und damit 168 € mehr als für 2016.

Pflegereform: Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade

Pflegebedürftigkeit wird ganz neu definiert. Statt den Pflegestufen 1-3 gibt es nun Pflegegrade von 1-5. Zudem wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt. Dies wurde nun um psychische und kognitive Beeinträchtigungen erweitert. Die 6 Kriterien: Selbstversorgung, Mobilität, Verhalten, geistige & kommunikative Fähigkeiten, soziale Kontakte sowie der Umgang mit Erkrankungen & Belastungen.

Feiertage: Reformationstag wird zum bundesweiten Feiertag

Der Reformationstag am 31.10.2017 wird einmalig zum bundesweiten Feiertag. Normalerweise hatten an diesem Tag nur die Arbeitnehmer in 5 Bundesländern frei, dieses Jahr haben alle frei.

Mindestlohn: Aus 8,50 Euro werden 8,84 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn wird um 0,34 € pro Zeitstunde angehoben. Das entspricht rund 55 € mehr im Monat.

Hartz IV: Anstieg bei den Regelsätzen

Der mtl. Regelsatz für Alleinstehende steigt um 5 €. Bei Paaren erhält jeder Partner 4 € mehr. Wer unter 25 Jahre alt ist und im Haushalt der Eltern wohnt, bekommt 3 € mehr. Auch Jugendliche (13-18 Jahren) erhalten 5 € mehr im Monat. Bei Kindern von Hartz IV-Familien (6-13 Jahre) fällt die Erhöhung am deutlichsten aus. Sie erhalten 21 € mehr.

Rente: Leichter Anstieg und Einführung der Flexi-Rente

So wie es aktuell aussieht, können Rentner ab Mitte 2017 mit bis zu 2 % mehr Rente rechnen. 2017 wird außerdem die sog. „Flexi-Rente“ eingeführt. Diese ermöglicht es im hohen Alter weiterhin arbeiten zu gehen und trotzdem vorzeitige Rente zu beziehen. Künftig können Rentner zudem 6.300 € jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen.

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