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Vorgehen gegen Parksünder und Falschparker!

Werden die Ihnen gehörenden Parkplätze oder die Ihrer Mieter von Fremden zugeparkt ? Zögern Sie nicht, gegen diese vorzugehen.

Der Bundesgerichtshof entscheidet in aktueller Rechtsprechung, dass der Eigentümer oder Mieter eines Parkplatzes Anspruch gegen den Halter und Fahrer des falsch parkenden Fahrzeugs auf Unterlassung hat. Wir haben schon vielen Mandanten bei diesen Problemen geholfen!

Ansprechpartner Sekretariat

Olga Tkocz

Büroleiterin

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Administration