Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn der Kunde von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.
Dies bedeutet, dass Sie bei Rücksendung der Waren, die Sie z.B. über das Internet erworben haben, einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Erstattung der von Ihnen gezahlten Versandkosten haben.