Auch in zweiter Instanz konnte ein Erfolg gegen die Fa. inmedia_one GmbH erzielt werden (vgl. bereits Artikel vom 14.10.2010).
Am 10.12.2010 erging ein Beschluss der Berufungsinstanz (LG Hagen, 1 S 205/10), in welchem die Gegenseite auf die Aussichtslosigkeit der Durchführung des Berufungsverfahrens hingewiesen wurde. Das Gericht schloss sich insoweit also dem Amtsgericht Iserlohn, welches die Klage in erster Instanz bereits abgewiesen hatte, an. Aufgrund dieses Beschlusses nahm die Fa. inmedia_one GmbH nunmehr mit Schriftsatz vom 06.01.2011 die Berufung zurück.