Wenn ein Tarifvertrag die Höhe der Urlaubsansprüche nach dem Lebensalter staffelt, verstößt dies gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. So entschied aktuell das LAG Düsseldorf (Urteil vom 18.1.2011, 8 Sa 1274/10).
Altersstaffelung verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz !
Eine nach dem Alter unterscheidende Höhe des Urlaubsanspruchs, wie sie in Tarifverträgen oftmals geregelt ist, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Als Folge der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung ergibt sich, dass alle Mitarbeiter eines Unternehmens denselben (höheren) Urlaubsanspruch haben. Zwar wurde durch das LAG Düsseldorf die Regelung in einem Tarifvertrag geprüft, allerdings ergibt sich aus dem Urteil auch, dass entsprechende Betriebsvereinbarungen oder Regelungen im Arbeitsvertrag ebenfalls eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen.
Zwar ist die Revision des Urteils zugelassen, jedoch sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bereits jetzt die für sie geltenden Verträge prüfen lassen und Konsequenzen ziehen.
Wir helfen Ihnen gern dabei.