Seit dem 24.02. macht unsere Kanzlei erstmals Schadensersatzansprüche Hemeraner Bürger gegen die Stadtwerke geltend. Je mehr Betroffene "auf den Zug aufspringen", desto besser.
Eine Sammelklage sieht das Gesetz in solchen Fällen zwar nicht vor, die Gruppenaktivität kommt aber in ihrer Wirkung einer solchen gleich. Die ersten Anspruchsschreiben von Erkrankten nach Konsum des verschmutzten Hemeraner Trinkwassers sind gestern an die Stadtwerke Hemer GmbH abgereicht worden. Wir werden zeitnah vom weiteren Verlauf unserer Anstrengungen berichten.
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