Wir beraten Sie gerne, wenn auch Sie betroffen von der kolibakteriellen Verschmutzung des Trinkwassers der Stadtwerke Hemer sind. Waren oder sind Sie oder Ihre Familie erkrankt?
Haben Sie oder Ihre Familie auf Grund der Schädigung durch keimhaltiges Wasser weitere Schäden oder andere Nachteile erlitten ? Was ist mit den Wasser-, Energie- oder Medikamentenkosten ? Wir beraten Sie gerne hinsichtlich jeglicher denkbarer Schadensersatz-/Entschädigungs oder anderer Ansprüche. Bitte wenden Sie sich insoweit vertrauensvoll an RA Harmuth."