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Neues EuGH-Urteil zum Streamen von Filmen, Serien und Sport im Internet

Fast jeder macht es, und das meist sogar ohne schlechtes Gewissen: Filme, Serien und Sportsendungen im Internet streamen. Etliche Internetseiten bieten mittlerweile Streamingdienste an und da es jeder macht kann es schon nicht so schlimm sein, mag man zunächst denken. Letzte Woche ist zu diesem Thema eine neue gerichtliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergangen, die nun alles ändert.

Der EuGH hat entschieden, dass nicht nur die Anbieter solcher Streamingdienste, die Ihre Server meist im Ausland stehen haben und somit nur schwer identifizierbar sind, illegal handeln, sondern auch jeder einzelne Nutzer dieser Dienste. Das aktuelle Urteil befasste sich zwar lediglich mit dem streamen von Sportveranstaltungen, ist aber der Urteilsbegründung nach auch auf Seiten wie kinox.to oder Ähnliche anzuwenden. Das mit Spannung erwartete Urteil der letzten Woche besagt, dass jeder der wissen müsse, dass sein Handeln illegal ist, rechtswidrig handelt und somit eine Urheberrechtsverletzung begeht. Davon ist immer dann auszugehen, wenn die Filme/Serien, Sportsendungen noch nicht problemlos legal im Internet abrufbar sind. Der EuGH hat folglich zum Nachteil der Streamingnutzer entschieden. Mit einer Abmahnwelle rechnet man unter Juristen jedoch trotzdem nicht, da die für die Identifizierung des Nutzers notwendige IP-Adresse nur dem anbietenden Streamingportal bekannt ist. Anders als in den bekannten Filesharing-Fällen halten sich die Abmahnkosten im Falle der möglichen Nachverfolgung zudem im Rahmen, da man die Inhalte nicht dauerhaft speichert und verbreitet, sondern nur nutzt und sie somit lediglich zwischenspeichert. Man geht also davon aus, dass der Schaden des Rechtsinhabers nicht so hoch ist, wie beim Filesharing. Eine hohe praktische Auswirkung dürfte diese Entscheidung somit nicht haben, da die rechtliche Verfolgung der Nutzer sich als äußerst schwierig gestaltet. Dennoch bleibt festzuhalten, dass seit dem Urteil des EuGH in der letzten Woche auch das Streamen von Filmen, Serien und Sportsendungen ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers für den Nutzer illegal und somit zu ahnden ist.

Falls sie eine Abmahnung erhalten, so wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie und sind zudem dabei behilflich Ihre rechtlichen Interessen durchzusetzen.  

Quelle: EuGH-Urteil vom 26.04.2017, AZ: C‑527/15

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