Nach einer vom Gericht angeordneten Entziehung der Fahrerlaubnis ist nach Ablauf der Sperrfrist jederzeit ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich. Die neuerteilte Fahrerlaubnis wird jedoch nur nach den neuen, EU-vereinheitlichen Klassen B, C, D, M, S und L erteilt.
All diejenigen, die z.B. noch nach früherem Recht die Fahrerlaubnis Klasse 3 erhalten hatten und damit auch Kfz bis 7,5 t führen durften, dürfen somit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur noch Kfz bis 2,5t führen.
Allerdings sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, die Fahrerlaubnis im früheren Umfang zu erteilen, soweit die Entziehung der alten Fahrerlaubnisklasse nicht mehr als zwei Jahre beträgt. Die Fahrerlaubnis unter Berücksichtigung der alten Klassen muss gesondert beantragt werden.
Wenn Sie Wert darauf legen, Kfz zu fahren, die Sie nach früherem bundesdeutschen Recht führen durften und nicht eine weitere Prüfung zur Erlangung einer weiteren Fahrerlaubnisklasse ablegen wollen, so können wir Ihnen dabei helfen.
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