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Neue Corona-Lockerungen in NRW ab dem 15.06.2020

Freizeit

Das Grillen in der Öffentlichkeit ist wieder erlaubt. Ebenso Floh- und Trödelmärkte, sofern entsprechende Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Gleiches gilt für Wellnesseinrichtungen, Saunabetriebe, Erlebnis- und Spaßbäder. Weiterhin untersagt sind jedoch bis mind. zum 31.08.2020 Volks-, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste sowie Kirmesveranstaltungen und Schützen-/Weinfeste.  Hochzeiten, besondere Geburtstage, Abschlussfeiern, Jubiläen und Familienfeste mit bis zu 50 Gästen unter Auflagen dürfen ebenso wieder gefeiert werden.

Gastronomie

Bars können nach den derzeit geltenden Maßgaben für Hygiene-/Infektionsschutzstandards ihren Betrieb nun wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben aber weiterhin geschlossen.

Handel

Der Handel sowie Museen, Ausstellungen und Zoos dürfen nunmehr wieder mehr Kunden/Besucher gleichzeitig rein lassen. Statt 1 Person je 10 qm Verkaufsfläche ist nun 1 Käufer/Besucher je 7 qm erlaubt.

Sport

Sportarten mit Körperkontakt sind nun auch in geschlossenen Räumen für Gruppen mit bis zu 10 Personen wieder erlaubt. Im Freien ist Kontaktsport in Gruppen sogar bis zu 30 Personen erlaubt, sofern die Teilnehmer zwecks Rückverfolgung ihre Daten hinterlassen. Zuschauer werden derzeit bis zu 100 Personen akzeptiert, sofern die Auflagen eingehalten werden. Sportfeste o.ä. Sportveranstaltungen bleiben aber bis mind. zum 31.08 untersagt. 

Sonstiges

In Stationäre Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sind Besucher zulässig, aber weiterhin max. 1 Besuch pro Tag und Patient von max. 2 Personen. In der Öffentlichkeit dürfen nun bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen, bei Verwandten in gerader Linie Personen aus maximal 2 verschiedenen häuslichen Gemeinschaften. Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen bleiben bestehen. Jeder ist auch weiterhin verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er sich und andere nicht vermeidbar gefährdet.

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