Hindenburgstr. 36, 58636 Iserlohn +49 2371 770800
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen Iserlohn, Schwerte, Dortmund
  • Rechtsanwalt Stefan Harmuth, Rechtsanwältin Antje Frettlöh
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen, Anmeldung am Standort Iserlohn

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig?

Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind möglicherweise verfassungswidrig.

 

Die Kanzlei Harmuth & Kollegen vertritt erstinstanzlich erfolgreich Asylbewerber bei der Geltendmachung von Leistungen, um eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen.

 

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht zur Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelleistungen vom 09.02.2010 (Az. 1 BvL 1/09 ), scheinen auch die in den ersten 48 Monaten der staatlichen Hilfe bei Asylsuchenden gewährten Grundleistungen verfassungswidrig zu sein.

Den Asylsuchenden wird anfangs monatlich ein Betrag von weniger als 300 EUR monatlich zum Leben gewährt. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch bereits 2010 entschieden, dass die Hartz-IV-Sätze in Höhe von ca. 360 EUR je Monat pro Person nicht zum Leben ausreichend sind.

 

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt jedoch eine menschenwürde Existenz. Diese ist durch die minimalen Leistungsangebote des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht gegeben. Dies hat das Landessozialgericht NRW bereits durch Urteil vom 26.07.2010 bestätigt.

Die Entscheidung wird zur Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft.

 

Sollte das Urteil des Landessozialgerichts NRW bestätigt werden, so haben sämtliche Asylbewerber, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Nachforderungsansprüche auf menschenwürdige Leistungsbeträge bei Gericht geltend gemacht haben, Anspruch auf Auszahlung dieser Beträge. Dies können im Einzelfall mehrere Tausend Euro sein.

 

Da davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz abändert, so daß Nachforderungen nicht mehr möglich sind, kann nur dazu geraten werden, die Ansprüche schnellstmöglich einzuklagen.

 

Die Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen helfen Ihnen gern bei der Vertretung vor der Ausländerbehörde und vor Gericht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Setzen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Grüßenbeck in Verbindung.

Sind Sie zufrieden? Dann sagen Sie es weiter!

TOP-Rechtsanwalt

Ansprechpartner Sekretariat

Katharina Schrepkowski

Katharina Schrepkowski

REFA

Olga Tkocz

Olga Tkocz

REFA

Janina Querbach

Janina Querbach

REFA

Nicole Hepping

Nicole Hepping

REFA

Melina Stegemeyer

Melina Stegemeyer

REFA

Sissy Görlitz

Sissy Görlitz

REFA

Rainer Möller

Rainer Möller

Administration

Wir benutzen Cookies
Diese Seite enthält Cookies. Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.