Haben Sie ein Fax-Formular ausgefüllt, um Ihr Gewerbe in ein Branchenverzeichnis einzutragen (z.B. Gewerbeauskunft-Zentrale, GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH) ?
Ist Ihnen plötzlich eine horrende Rechnung geschickt worden, weil dort eine Gebührenvereinbarung für 12 oder 24 Monate enthalten war, die irgendwo im Kleingedruckten stand o.ä.?
Dann sprechen Sie uns bitte an.
Der Bundesgerichtshof hat in einer jüngst getroffenen Entscheidung fest gestellt, dass überraschende Entgeltklauseln für Einträge in Internet-Branchenverzeichnissen unwirksam sind. Wir haben das Urteil, wir können Ihnen darauf gestützt juristisch helfen.