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Kauf und Verkauf gebrauchter Güter

Interview der Games Aktuell zum Thema Kauf und Verkauf gebrauchter Ware mit Rechtsanwalt Stefan Harmuth in der "Games Aktuell 07/2012".

GAMES AKTUELL:

Wie sieht die allgemeine Rechtslage zum Kauf und Verkauf gebrauchter Güter aus?

STEFAN HARMUTH:

Die allgemeine Rechtslage beim Kauf gebrauchter Güter sieht zunächst vor, dass grundsätzlich jeder Käufer einer gebrauchten oder neuen Sache, also auch beim Kauf von Second-Hand-Computersielen, bei Vorlage eines Sach- oder Rechtsmangels auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz gegenüber dem Verkäufer hat.

Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt regelmäßig zwei Jahre ab Lieferung der Sache. Etwas anderes gilt nur, sofern zulässigerweise etwas Gegenteiliges zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde. So kann jeder Verkäufer grundsätzlich die oben genannte Haftung ausschließen, sofern ein Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde oder aber der Verkäufer selbst eine Garantie übernommen hat. Sonderregeln gelten für den sogenannten Gebrauchsgüterkauf gemäß §§474 ff. BGB. Danach kann ein Vekäufer, der Unternehmer ist, gegenüber einem Käufer, der Verbraucher (also letztlich Privatkunde) ist, die gesetzliche Haftung für Neuware nicht wirksam beschränken, bei gebrauchten Gegenständen darf die Verjährungsfrist nicht auf weniger als ein Jahr verkürzt werden.

Darüber hinaus kommt dem Käufer bei einem Verbrauchsgüterkauf die gesetzliche Beweiserleichterung für die ersten sechs Monate nach Lieferung zugute. Das bedeutet, dass der Käufer in dieser Zeit die Vermutung zu seinen Gunsten hat, dass die Sache bei Kauf bereits mangelhaft war. Nach diesem Zeitraum und auch beim Nichtverbrauchsgüterkauf ist grundsätzlich der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer gegebenenfalls darzulegen und zu beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang fehlerbehaftet gewesen ist.

GAMES AKTUELL:

Was genau erwerbe ich mit dem Kauf eines Computer- oder Videospiels? Handelt es sich dabei lediglich um eine Lizenz zum Spielen oder erstehe ich eine Kopie des Spiels, die ich rechtlich gesehen problemlos weiterverkaufen kann?

STEFAN HARMUTH:

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs erwerbe ich bei einem handelsüblichen Computerspiel kein Recht oder ein Werk, sondern eine bewegliche Sache. Darüber hinaus dürfte jedoch zu beachten sein, dass auch der Kauf von Computer- oder Videospielen regelmäßig mit bestimmten Nutzungs-/Lizenzrechten einhergeht. Wenn ein Computer- oder Videospiel ordnungsgemäß und im Rahmen der gegebenenfalls bestehenden Lizenzvereinbarungen erworben wurde, darf der Käufer dieses im Normalfall auch ohne Weiteres veräußern, ohne das der ursprüngliche Rechteinhaber dem Weiterverkauf noch entgegentreten kann - sofern nicht eine entsprechende Lizenzbeschränkung besteht. Deshalb: immer die Lizenzbedingungen genau studieren!

GAMES AKTUELL:

Gibt es gesetzliche Einschränkungen zum Kauf und Verkauf gebrauchter Spiele?

STEFAN HARMUTH:

Unter Beachtung des Vorbenannten steht bei einem Vekauf oder Kauf gebrauchter Spiele nichts entgegen, sofern und soweit nicht entgegenstehende Lizenzvereinbarungen existieren, welche sich dann unter Berücksichtigung des Urheberrechts auswirken. Anderweitige gesetzliche Beschränkungen sind darüber hinaus nicht ersichtlich, soweit nicht gegebenenfalls im Rahmen des öffentlichen Verkaufs, etwa bei Ebay, durch Darstellung geschützter Wörter und/oder Bilder eine Verletzung bestehender Schutzrechte erfolgt.

GAMES AKTUELL:

Wer haftet laut Gesetz, wenn ein gebrauchtes Spiel direkt nach dem Kauf nicht funktioniert?

STEFAN HARMUTH:

Beim Verkauf einer defekten Ware haftet grundsätzlich nur der Verkäufer, sofern nicht die Haftungswirksamkeit ausgeschlossen wurde. Das Produkthaftungsgesetz ist für Gebrauchtwaren nicht einschlägig.

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