Hindenburgstr. 36, 58636 Iserlohn +49 2371 770800
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen Iserlohn, Schwerte, Dortmund
  • Rechtsanwalt Stefan Harmuth, Rechtsanwältin Antje Frettlöh
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen, Anmeldung am Standort Iserlohn

Impressumspflicht für alle Facebook-(Fan)Seiten?

Die Pflicht, ein Impressum mit den dafür typischen Angaben zu verwenden, ergibt sich aus dem Telemediengesetz (-TMG-), dort insbesondere aus § 5. Die Pflicht besteht für "Diensteanbieter".

Der Begriff ist gesetzlich in § 2 Ziff. 1 TMG geregelt: Diensteanbieter ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, Das trifft ja beileibe nicht auf jede Art von Internetauftritt zu. Die Pflicht besteht i.ü. nur für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien. Wenn Sie Ihre private Homepage oder Ihre private Fanseite also nicht mit einem Impressum bestücken, kann Ihnen das nicht zum Nachteil gereichen.

Sind Sie zufrieden? Dann sagen Sie es weiter!

TOP-Rechtsanwalt

Ansprechpartner Sekretariat

Katharina Schrepkowski

Katharina Schrepkowski

REFA

Olga Tkocz

Olga Tkocz

REFA

Janina Querbach

Janina Querbach

REFA

Nicole Hepping

Nicole Hepping

REFA

Melina Stegemeyer

Melina Stegemeyer

REFA

Sissy Görlitz

Sissy Görlitz

REFA

Rainer Möller

Rainer Möller

Administration

Wir benutzen Cookies
Diese Seite enthält Cookies. Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.