Mit Urteil vom 17.02.2011 (Az. III ZR 35/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Verbraucher gestärkt.
Telekommunikationsanbieter dürfen danach die Sperrung des Handy-Anschlusses erst dann vornehmen, wenn der Mobilfunkkunde rückständige Rechnungen in Höhe von mind. 75 € nicht bezahlt hat.
Diese Grenze galt bislang schon für Festnetzanschlüsse. Der BGH argumentierte damit, Handys seien heutzutage kein Zusatz zum Festnetz mehr, so dass insoweit die Voraussetzungen für die Sperrung eines Handy-Anschlusses nicht anders sein dürften. Einige Telekommunikationsanbieter haben bislang schon bei Zahlungsrückständen ab 15 € das Handy gesperrt. Dieser Vorgehensweise hat der BGH mit seinem Urteil eine Absage erteilt.