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Gebrauch fremder Bilddateien

Immer wieder kommen Mandanten zu uns, die abgemahnt wurden, weil sie im Internet ein Foto verwendet haben, an dem der Abmahner die Bildrechte haben will. Typische Fälle sind das Thumbnail-Foto unter ebay beim Privat- oder Gewerbeverkauf, ein Bild zur Untermalung eines bestimmten Themas bei Facebook

oder ein Pinwandeintrag unter Pinterest, die Verwendung eines Klassefotos auf der eigenen privaten oder gewerblichen Homepage pp..

Es gilt folgende Faustregel: Wenn Sie irgendwo ein Foto finden, das nicht ausdrücklich als Freeware (also als frei verfügbar) gekennzeichnet ist, dürfen Sie es nicht einfach so verwenden, sondern müssen den Rechteinhaber fragen, ob Sie es benutzen dürfen oder nicht. Meistens wird man den Rechteinhaber gar nicht kennen. Man findet vielleicht unter ebay ein Foto, das man für seinen eigenen Artikel als geeignet ansieht, geht mit dem Rechtsklick der Maus auf Speichern und verwendet es für sein eigenes Angebot. Einfach, aber sehr gefährlich. Der Fotograf, der das Bild "geschossen" hat und damit über das originäre Urheberrecht an dem Bild verfügt, oder der Inhaber der Nutzungsrechte, für den der Fotograf das Bild geschossen hat, ist damit mutmaßlich nicht einverstanden.

Deshalb: Erst den Rechteinhaber um Erlaubnis bitten, dann das Foto benutzen ! Kennen Sie den Rechteinhaber nicht und können ihn auch nicht ermitteln: Benutzung unterlassen !

Wenn Sie abgemahnt werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem im Urheberrecht und im IT- und Medienrecht/Onlinerecht spezialisierten Rechtsanwalt auf, der die Berechtigung der Abmahnung für Sie prüfen kann. Meine Kollegen und ich können in vielen Fällen selbst bei inhaltlicher Berechtigung der Forderungen der Abmahnenden in formeller Hinsicht behilflich sein, so dass die diesbezüglichen Forderungen ganz oder wenigstens teilweise erfolgreich abgewehrt werden können."

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