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Einwendungen gegen Betriebskostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12.05.2010 (Az. VIII ZR 185/09) entschieden, dass Einwendungen eines Mieters gegen Betriebskostenabrechnungen jedes Jahr neu vorgebracht werden müssen.

Bei ständig fehlerhaften Abrechnungen reicht es also nicht aus, dass man die streitige/n Position/en irgendwann einmal gerügt hat. Bei jeder neuen Betriebskostenabrechnung müssen wiederkehrende Mängel innerhalb der Jahresfrist neu gerügt werden. Wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten, lassen Sie diese prüfen! In vielen Betriebskostenabrechnungen sind Fehler enthalten, die oftmals zu einer Reduzierung des geltend gemachten Nachnzahlungsbetrages führen.

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Olga Tkocz

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