Hindenburgstr. 36, 58636 Iserlohn +49 2371 770800
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen Iserlohn, Schwerte, Dortmund
  • Rechtsanwalt Stefan Harmuth, Rechtsanwältin Antje Frettlöh
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen, Anmeldung am Standort Iserlohn

Einstweilige Verfügung gegen Telekommunikationsanbieter erwirkt

Ganz aktuell konnte unsererseits gegen einen Telekommunikationsanbieter eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg erwirkt werden. Unsere Mandantin hatte einen Vertrag mit diesem Anbieter abgeschlossen, ihre Willenserklärung dann aber innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist wirksam widerrufen.

Der Anbieter weigerte sich dann jedoch, die bereits auf diesen Anschluss portierten Rufnummern wieder freizugeben.Die Mandantin hat nun zwar einen neuen Anschlussvertrag mit der Telekom abgeschlossen, ihre bis dahin benutzten Rufnummern schienen jedoch verloren. Die Gegenseite weigerte sich beharrlich, die Nummern wieder freizugeben. Jegliche außergerichtlichen Fristsetzungen wurden ignoriert, so dass von hier aus ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wurde. Dem hat das AG Hamburg-St. Georg ohne mündliche Verhandlung stattgegeben. Die Gegenseite wurde zur Freigabe der Rufnummern auf den aktuellen Telefonanschluss verurteilt.

 

Sind Sie zufrieden? Dann sagen Sie es weiter!

TOP-Rechtsanwalt

Ansprechpartner Sekretariat

Katharina Schrepkowski

Katharina Schrepkowski

REFA

Olga Tkocz

Olga Tkocz

REFA

Janina Querbach

Janina Querbach

REFA

Nicole Hepping

Nicole Hepping

REFA

Melina Stegemeyer

Melina Stegemeyer

REFA

Sissy Görlitz

Sissy Görlitz

REFA

Rainer Möller

Rainer Möller

Administration

Wir benutzen Cookies
Diese Seite enthält Cookies. Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.