Die Abmahnwelle wegen illegaler Up- oder Downloads von Musik oder Filmen aus dem Internet rollt kräftig weiter. Wird dabei im großen Stil gegen den Datenschutz verstoßen? Das will der Hemeraner Rechtsanwalt Stefan Harmuth nun im Auftrag eines seiner Mandanten in einem Präzedenzrechtsstreit klären.
Eine vierstellige Fallzahl verzeichnet der Anwalt in den vergangenen Jahren. Der Abmahnwahn ist zu einer zusätzlichen Erwerbsquelle für Kanzleien und Musikproduzenten geworden. Die unerlaubte Kopie hat dann schnell Forderungen zwischen 350 und 1500 Euro zur Folge, wobei viele Computerbesitzer den Download gar nicht getätigt haben wollen.
Für die Verfolgung der Abgemahnten ist die IP-Nummer des Computers wichtig. Beim Provider wird dann per Gerichtsbeschluss quasi im Fließbandverfahren der Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse preisgegeben. Massenhaft werden so IP-Nummern lange gespeichert und weitergegeben. Hier setzt die Klage an, denn nach Ansicht des Anwalts ist die Weitergabe der Daten durch den Provider nicht ohne weiteres zulässig. „Die Weitergabe an private Dritte ist nicht vorgesehen“, betont Stefan Harmuth. Nach dem Urheberrechtsgesetz müsse die Rechtsverletzung offensichtlich sein oder in gewerblichem Ausmaß erfolgen. Eine schwerwiegende Rechtsverletzung, bei der die berechtigten Datenschutzbelange der Kunden zurücktreten müssten, sei nicht gegeben.
„Jeder Vertrag beinhaltet auch Schutzrechte“, so der Anwalt, zumal die Provider mit dem Kunden verbunden seien und nicht mit der Musikindustrie. Die Klage wird nach Herabsetzung des Streitwertes nun am Amtsgericht Koblenz verhandelt. Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Abmahnpraxis der Musikindustrie haben.
Dieser Artikel erschien im IKZ am 28.09.2011