Erinnern Sie sich noch an die Trinkwasserkontamination im Stadtgebiet Hemer im Jahre 2012? Erstmals hat jetzt in einem von uns für den geschädigten Mandanten betriebenen gerichtlichen Verfahren ein Sachverständiger die Ursächlichkeit der Trinkwasserkontamination für die eingetretenen Gesundheitsschäden des Mandanten fest gestellt.
Es keimt Hoffnung für weitere Betroffene auf. Auch diejenigen, die bislang nicht gegen die Stadtwerke aktiv geworden sind, dürfen weiter hoffen: Denn die Ansprüche verjähren erst mit Ablauf des Jahres 2015. Wer noch keine Schadenersatzansprüche angemeldet hat, sollte es jetzt spätestens in Angriff nehmen!