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Änderungen ab dem 01. Juli 2018

Mindestgrenze beim Geld abheben

Seit dieser Woche haben einige Banken bereits Mindestgrenzen fürs Geldabheben an Bankautomaten eingeführt. In den meisten Fällen liegt diese Grenze bei 50,00€ und soll, vor allem Direktbanken, Gebühren ersparen.

Rentenerhöhung

Die seit dieser Woche geltende Erhöhung beträgt in den alten Bundesländern 3,22%, in den neuen Bundesländern sogar 3,37%. So soll bis 2024 die Anpassung der Renten in Ost und West erfolgen.

Amalgam

Ab nun dürfen für Zahnfüllungen bei Kindern und Schwangeren nicht mehr Amalgamfüllungen benutzt werden, da dieses Material aufgrund des Quecksilbers gesundheitsschädlich ist. Ersatzweise werden nun Kunststofffüllungen verwendet, welche aber ebenso von der Krankenkasse übernommen werden.

Reiserecht

Darüber hatten wir teilweise bereits hier berichtet. Die Mängelanzeige ist nun nicht mehr beschränkt auf 1 Monat nach Reiseende, sondern beträgt nunmehr 2 Jahre. Dafür wurde die Grenze der Reisepreiserhöhung, welche zum Rücktritt der Reise aufgrund dessen berechtigte, von 5% auf 8% angehoben. Erhebliche Änderungen (z.B. Hotelwechsel) kann der Reiseveranstalter nunmehr zudem nur noch dann vornehmen, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde oder der Reisende zustimmt.

Samenspende wird transparenter

Wer ab dem 1.7. durch eine Samenspende gezeugt wurde profitiert nun davon, dass in einem bundesweiten Register Informationen über Samenspender und Empfänger gespeichert werden. So kann man zukünftig leichter Auskünfte über seine Abstammung erhalten, als es bisher der Fall war. Dafür wird die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater ausgeschlossen. Dies war bisher, jedenfalls theoretisch, möglich.

Hinweise auf Medikamenten

Um Medikamentenmissbrauch, auch verschreibungsfreier Medikamente, zu verhindern, werden ab sofort Warnhinweise auf den Verpackungen zu finden sein.

Waffen-Abgabe

Bis zum 06.07. kann jeder, der im Besitz illegaler Waffen ist, diese straffrei z.B. bei der Polizei abgeben. Diese Regelung soll denen, die unverschuldet an eine solche gekommen sind, die straffreie Rückgabe ermöglichen.

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