Hindenburgstr. 36, 58636 Iserlohn +49 2371 770800
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen Iserlohn, Schwerte, Dortmund
  • Rechtsanwalt Stefan Harmuth, Rechtsanwältin Antje Frettlöh
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen, Anmeldung am Standort Iserlohn

Rechtsanwältin Antje Frettlöh

Nach meinem Studium, welches ich von 2008 bis 2013 an der Ruhr-Universität in Bochum absolvierte, begann ich mein Referendariat beim Landgericht Bochum. Schon dort machte mir von allen zu durchlaufenden Stationen die Anwaltsstation in einer Kanzlei am meisten Spaß, sodass für mich als Berufswunsch schnell die Tätigkeit als Rechtsanwältin fest stand. Insbesondere interessierte mich, auch schon während des Studiums, das Zivilrecht sowie das Strafrecht. Beide Rechtsgebiete bieten viele verschiedene juristische Facetten des täglichen Lebens.

Im Zivilrecht kommt es häufig darauf an, Leuten in alltäglichen Angelegenheiten zu helfen, sei es privat oder beruflich. Besonders das Strafrecht hat mich schon früh fasziniert, sodass ich bereits während des Studiums meinen Schwerpunkt in diesem Rechtsgebiet absolvierte. Denn auch ein Strafverfahren, oder sei es nur ein Bußgeld-/Ordnungswidrigkeitenverfahren, kann jeden noch so gesetzestreuen Bürger treffen. Dabei macht es mir Spaß, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen und ihnen so den Alltag zu erleichtern.

Das Familienrecht erfasst beispielsweise viele Aspekte, welche in den meisten Fällen rechtlich gut durchdacht werden wollen. So ist das Verhältnis zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern, das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern sowie der sonstige Abstammungsgrad und seine Rechte und Pflichten daraus zu beachten.

Insbesondere bei der Gründung oder Aufhebung einer Familie gibt es viele rechtliche Gesichtspunkte zu bedenken. Darunter fallen insbesondere im Vorfeld einer Ehe die Schließung eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung sowie im Anschluss, wenn eine solche Regelung fehlt, der Zugewinnausgleich, der Trennungsunterhalt, der Versorgungsausgleich, das Umgangs– und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.

Doch auch zwischen Familienmitgliedern, die voneinander abstammen, gibt es einiges zu regeln. Dazu gehören insbesondere die Pflegschaft, die Betreuung, die Vormundschaft, sowie Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, wie beispielsweise die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten.

In alledem beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen bei den nötigen Schritten zur Seite.

Ansprechpartner Sekretariat

Katharina Schrepkowski

Katharina Schrepkowski

REFA

Olga Tkocz

Olga Tkocz

REFA

Janina Querbach

Janina Querbach

REFA

Nicole Hepping

Nicole Hepping

REFA

Melina Stegemeyer

Melina Stegemeyer

REFA

Sissy Görlitz

Sissy Görlitz

REFA

Rainer Möller

Rainer Möller

Administration

Wir benutzen Cookies
Diese Seite enthält Cookies. Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.