Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen

Rechtsanwälte Harmuth und Kollegen

Unberechtigte Forderungen diverser Internetanbieter

Zahlreiche Webdienste schicken/schickten ahnungslosen Internetusern gegenwärtig und in der Vergangenheit Rechnungen bezüglich vermeintlich geleisteter Dienste (auf Grund vermeintlich abgeschlossener Verträge, die jeglicher Grundlage entbehren).

 

Meistens sind es Forderungen über die Benutzung von Internetportalen in einem festgelegten Vertragszeitraum (häufig 6, 12 oder 24 Monate). Obwohl solche Verträge nicht abgeschlossen wurden und regelmäßig nicht nachgewiesen werden können, werden die Forderungen mit deutlicher Schärfe (Erinnerungen, Mahnungen, durch Inkassobüros, durch fragwürdige Rechtsanwälte (z.B. Rechtsanwalt Olaf Tank, Rechtsanwältin Katja Günther ) verfolgt.

 

Unsere Empfehlung lautet: Zahlen Sie Nichts!

 

Melden Sie sich nicht bei den Absendern der Rechnungen, Mahnungen pp. Dort wird man versuchen, Sie zu einem wie auch immer gearteten Einlenken zu bewegen. Daraus wird dann später ein vermeintlicher Nachweis über einen in Wirklichkeit nicht erfolgten Vertragsschluss gefolgert, ein Anerkenntis der gegnerischen Forderungen dem Grunde nach abgeleitet pp..


Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir wehren solche Forderungen erfolgreich ab und sorgen dafür, dass Sie insoweit wieder beruhigt schlafen können. Die Abwehr solcher unberechtigter Forderungen ist rechtsschutzversichert.

 

Es folgt eine Liste von Diensteanbietern, deren Forderungen Sie einer anwaltlichen Überprüfung unterziehen sollten (in alphabetischer Reihenfolge):

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