Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen

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Winterdienst versäumt - Bürger klagt gegen die Stadt Iserlohn

Der Winter 2009/2010 war seit gut fünf Jahren wieder mal ein sehr kräftiger. Die Straßen und Gehwege in Iserlohn grenzten in diesem Winter zum Teil schon fast an Skileupen.


Der Winterdienst ist in Iserlohn zwar regelmäßig unterwegs gewesen, jedoch ist dieser in diesem Jahr offensichtlich schnell an seine Grenzen gestoßen. Rechtsanwalt Stefan Harmuth, der sein Haus an der Hindenburgstraße in Iserlohn hat, hat nun Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Iserlohn eingereicht.

Er zahlt von seinen Grundbesitzabgaben anteilig 10,78€ pro Monat für den Winterdienst. Da die Stadt Iserlohn nicht ordnungsgemäß gestreut hat, will er nun diese Gebühr in Zukunft nicht mehr entrichten.

Das Salz wäre zu bevorraten gewesen, da von der Stadt Iserlohn diese Gebühren vereinnahmt worden sind. Der Winterdienst ist in der städtischen Satzung definiert.

Zur Reinigung der Straßen gehört auch die Winterwartung, die umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, den Fußgängerstraßen und Geschäftsstraßen sowie den verkehrsberuhigten Zonen, das Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege und von gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee und Eisglätte.


Der Stadt Iserlohn ist, wie in vielen anderen Städten auch, das benötigte Salz relativ schnell ausgegangen. Während des andauernden und starken Schneefalls wurde jedoch der Stadt Iserlohn Salz zu marktüblichen Preisen angeboten - sie hat dies jedoch nicht gekauft. Dafür gibt es einen Zeugen.

Des Weiteren werden weitere Zeugen und Anwohner an der Hindenburgstraße in Iserlohn belegen, dass der Winterdienst dort nicht ordnungsgemäß und regelmäßig durchgeführt worden ist. Das zuständige Verwaltungsgericht wird baldmöglichst eine Entscheidung bezüglich dieser Klage dazu treffen.

 

Interview auf Radio MK (23.02.2010)
Klicken Sie hier um den Beitrag zu hören (MP3-Format).

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