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Rentenberatung

Rentenberatung von Astrid Harmuth

Nach mehr als 32jähriger Beschäftigung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung habe ich diese Tätigkeit aufgegeben.

Ich wollte nicht mehr ausführendes Organ der Krankenversicherung und der Politik sein und den Kunden darüber hinten an stellen, sondern wieder aktiv für den Kunden tätig sein. Daher ließ ich mich erfolgreich zur Rentenberaterin ausbilden. Jetzt kann ich wieder einzig und allein im Interesse meiner Mandanten handeln.

Das Rentenrecht ist für den Laien unüberschaubar, und ich will Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ich berate und vertrete Sie auf dem Gebiet

  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • der gesetzlichen Unfallversicherung
  • des sozialen Entschädigungsrechts, Schwerbehindertenrechts und des übrigen Sozialrechts mit Bezug zur gesetzlichen Rente sowie
  • der betrieblichen und berufsständischen Versorgung
  • der Statusfeststellung.

Beispiele meiner Tätigkeit

  • Prüfung des Versicherungsverlaufs, sind alle gemeldeten Zeiten richtig erfasst (z.B. Ausbildungszeiten), bestehen Lücken?
  • Wann kann ich in Rente gehen, d.h. wie beeinflusse ich ggf. den Rentenbeginn ?
  • Wieviel Rente erhalte ich ?
  • Überprüfung Ihres Rentenbescheides (ggf. auch Uralt-Bescheide)
  • Ein Fehler im Rentenbescheid zieht sich oft über viele Jahre hin, so dass aus kleinsten Beträgen schnell große Summen erwachsen
  • Hinzuverdienst bei Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente
  • Wahl, ob Hinterbliebenenrente oder Erziehungsrente beantragt wird
  • Prüfung (im Falle einer Scheidung) der gerichtlichen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich innerhalb der Rechtsmittelfrist
  • Prüfung, ob sich das Rentensplitting lohnt
  • Prüfung der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Statusfeststellung von Selbständigen, Gesellschaftern etc. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche Themen und Gründe, meine Hilfe zu suchen und Sie zu unterstützen.

Hier sind nur einige Fragen, die uns häufig gestellt werden

  • Sind die Kindererziehungs- bzw. –Berücksichtigungszeiten richtig erfasst?
  • Sind die Schulzeiten / die Berufsausbildungszeiten erfasst?
  • Haben Sie Lücken im Versicherungsverlauf?
  • Sind Verdienstzeiten richtig erfasst?
  • Wird das Einkommen richtig auf die Hinterbliebenenrente / die eigene Rente angerechnet?
  • Ist der Rentenabschlag richtig berechnet?
  • Sind die Wartezeiten richtig beurteilt?
  • Ist die Rente richtig berechnet?
  • Kann man Widerspruch oder Klage gegen auch bereits länger zurückliegende und/oder fehlerhafte Bescheide einlegen?

Durch die Rentenberatung bekommen Sie Antworten auf all Ihre persönlichen Fragen. Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen, analysieren Ihre Bescheide und geben Ihnen danach einen verständlichen Einblick in Ihr Rentenkonto. Danach werden Sie wissen, welchen Schritt Sie oder wir als nächstes gehen können oder müssen.

Ihre wohlverdiente Rente – wir helfen Ihnen gerne!

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Ansprechpartner Sekretariat

Katharina Schrepkowski

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