Beratung im Steuerrecht
Im Rahmen einer über 10-jährigen Bürogemeinschaft mit Steuerberatern wurden zahlreiche steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Fallgestaltungen für unsere Mandanten und die Steuerberater selbst behandelt. Wir haben hier eine sehr an den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Mandanten und auch des Beraters selbst orientierte Arbeitstechnik entwickelt, die bereits zahlreichen Beratern und ihren Mandanten sehr nützlich gewesen ist.
Ob Werbeagentur oder Dienstleister, aus der Land- oder Forstwirtschaft, ob Handel, Industrie oder Handwerk: Unsere Kanzlei bietet Ihnen alle steuerrechtlichen Beratungsleistungen aus einer Hand. Als Berater schätzen Sie steuerrechtliche Kenntnisse, über die die wenigsten Rechtsanwälte in ausreichendem Maße verfügen. Sie schätzen überdies als Betriebwirte eine unternehmerische Herangehensweise und Betrachtungsweise bei der Fallbearbeitung.
Geben Sie uns Gelegenheit, Ihnen und Ihren Mandanten ein verlässlicher und kompetenter anwaltlicher Ansprechpartner in Fallgestaltungen des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts zu sein.