Beratung im Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht des Kaufmanns“. Das Handelsrecht stellt ein Teilgebiet des Privatrechts dar, welches seine Anwendung überwiegend in den Rechtsbeziehungen der Kaufleute, der Industrie und des Handwerks findet. Gesetzlich normiert ist das Handelsrecht in erster Linie im Handelsgesetzbuch (HGB).
Da sich das Handelsgesetzbuch, auch vor dem Hintergrund, dass es aus dem Jahre 1897 stammt, vor allem mit den Rechtsbeziehungen gewerbetreibender Kaufleute befasst, wird das Handelsrecht auch als „Sonderprivatrecht des Kaufmanns“ bezeichnet.
Über das Handelsgesetzbuch hinaus findet das Handelsrecht seine gesetzlichen Grundlagen in zahlreichen Nebengesetzen, wie etwa im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Aber auch Gewohnheitsrecht und vor allem Handelsbräuche fließen mit ein, gleichermaßen finden zahlreiche internationale Handelsabkommen Anwendung.
Essentiell ist das Handelsrecht mit dem Gesellschaftsrecht verwoben, das die privatrechtlichen Personenvereinigungen wie beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Kommanditgesellschaft (KG) die Aktiengesellschaft (AG) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG) betrifft.
Wir beraten und vertreten Sie in den weitgefächerten Bereichen des Handels-und Gesellschaftsrechts. So helfen wir Ihnen – beispielsweise – bei der Gestaltung von AGB und Verträgen, aber auch im Handelsvertreterrecht, wobei hier oftmals Streitigkeiten über Kündigung, Provision sowie Ausgleichsanspruch im Fokus stehen, und im Wettbewerbsrecht.