Betreuungsrecht
Die Rechtsanwälte Harmuth und Kollegen in Gevelsberg bieten Ihnen gezielte Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Belangen des sogenannten Betreuungsrechts. Das ist ein Bereich des Familienrechts in dem es um die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung geht. Wir beraten sowohl Menschen die unter gesetzlicher Betreuung stehen sowie die Angehörigen von Betreuten. Gerne vertreten wir aber auch gesetzliche Betreuer. Soll z.B. eine Betreuung überprüft oder aufgehoben werden oder ein Rechtsbehelf gegen einen anderen Beschluss des Betreuungsgericht eingelegt werden, dann wenden Sie sich bitte zügig an uns. Es gilt hier wichtige Fristen zu beachten!
Unterbringungen gemäß §1906 BGB
Schließlich bieten wir Ihnen in dem speziellen Fall der sog. geschlossenen Unterbringung nach dem BGB unsere Hilfe an. Wir beraten und vertreten Sie gern in diesem sehr speziellen Rechtsgebiet. Wir verfügen über viel Erfahrung in diesem Bereich und können auf entsprechende medizinische Vorkenntnisse verweisen.