Hindenburgstr. 36, 58636 Iserlohn +49 2371 770800
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen Iserlohn, Schwerte, Dortmund
  • Rechtsanwalt Stefan Harmuth, Rechtsanwältin Antje Frettlöh
  • Rechtsanwälte Harmuth & Kollegen, Anmeldung am Standort Iserlohn

Familienrecht und Erbrecht

Familienrecht und Erbrecht

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: gesetzliche Vertretung, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Es lässt sich außerdem u.a. in folgende Unterbereiche gliedern:

Scheidungsrecht

Den Begriff Scheidungsrecht gibt es im juristischen Sinne nicht; er hat sich aber in der Umgangssprache herausgebildet und umfasst einen Teil des Familienrechts. Er umfasst alles, was mit der Scheidung von Ehen in Zusammenhang steht, wie zum Beispiel Zugewinn, Hausrat, Unterhalt, als auch die Fragen des Sorge- und Umgangsrechts mit Kindern.

Zugewinn

Unter dem Zugewinn ist der Ausgleichsanspruch zu verstehen, der dem einen Ehepartner gegenüber dem anderen zusteht. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs ergibt sich aus der Differenz der Vermögenswerte, die die Ehepartner jeweils für sich im Laufe der Ehezeit angesammelt haben. Die Berechnung ist im Einzelnen kompliziert, bedarf einer genauen Analyse der Vermögenswerte. Eine Beratung ist unabdingbar.

Sorgerecht

Das Sorgerecht umfasst Fragen des Aufenthaltsbestimmung, der Religionserziehung, der Gesundheitsfürsorge u.ä. Die Ehepartner üben das Sorgerecht über die Kinder auch nach der Scheidung gemeinsam aus. Allerdings besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, das alleinige Sorgerecht über die Kinder zu erhalten. Davon unabhängig ist das Umgangsrecht mit den Kindern zu beurteilen. Dieses besteht neben dem alleinigen Sorgerecht grundsätzlich weiterhin.

Umgangsrecht

Die Frage des Umgangs mit den Kindern sollten die Eltern am besten unter sich klären. Hierbei sollte vor allem das Jugendamt als Vermittler zu Rate gezogen werden.
Nur unter bestimmten Umständen kann einem Elternteil das Umgangsrecht entzogen werden. Im Falle einer gerichtlichen Klärung ist das Jugendamt diejenige Behörde, die der Richter als ersten Richtungsgeber einer Entscheidung zu Rate zieht.

Wir beraten Sie umfassend, unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Ehescheidung
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Eheverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Hausratverteilungsverfahren
  • Streitigkeiten über die Ehewohnung

Ansprechpartner Sekretariat

Katharina Schrepkowski

Katharina Schrepkowski

REFA

Olga Tkocz

Olga Tkocz

REFA

Janina Querbach

Janina Querbach

REFA

Nicole Hepping

Nicole Hepping

REFA

Melina Stegemeyer

Melina Stegemeyer

REFA

Sissy Görlitz

Sissy Görlitz

REFA

Rainer Möller

Rainer Möller

Administration

Wir benutzen Cookies
Diese Seite enthält Cookies. Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.