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In der vergangenen Woche hat der BGH klargestellt: wer sich bei Facebook anmeldet, schließt mit Facebook einen Vertrag. Und dieser Vertrag wird, genau wie Gegenstände und andere Verträge, beim versterben des Inhabers vererbt. Einen Ausschluss dessen, welcher grundsätzlich möglich ist, hat das Kleingedruckte von Facebook nicht enthalten. Facebooks Regeln, nach denen ein Konto in den sogenannten Gedenkzustand versetzt wird, also quasi eingefroren wird, seien schlicht unwirksam, so das Gericht.

Aus dem Wesen des Vertrags ergibt sich somit auch nicht, dass zum Schutz Anderen, z.B. Chat-Partnern, unbedingt nur die bestimmte Person Zugang haben darf. Denn wenn man jemandem schreibt, gehe das an dessen Konto. Damit sei aber nicht sicher, dass wirklich nur der Inhaber des Kontos die Nachricht liest.

Mindestgrenze beim Geld abheben

Seit dieser Woche haben einige Banken bereits Mindestgrenzen fürs Geldabheben an Bankautomaten eingeführt. In den meisten Fällen liegt diese Grenze bei 50,00€ und soll, vor allem Direktbanken, Gebühren ersparen.

Rentenerhöhung

Die seit dieser Woche geltende Erhöhung beträgt in den alten Bundesländern 3,22%, in den neuen Bundesländern sogar 3,37%. So soll bis 2024 die Anpassung der Renten in Ost und West erfolgen.

Amalgam

Ab nun dürfen für Zahnfüllungen bei Kindern und Schwangeren nicht mehr Amalgamfüllungen benutzt werden, da dieses Material aufgrund des Quecksilbers gesundheitsschädlich ist. Ersatzweise werden nun Kunststofffüllungen verwendet, welche aber ebenso von der Krankenkasse übernommen werden.

Reiserecht

Darüber hatten wir teilweise bereits hier berichtet. Die Mängelanzeige ist nun nicht mehr beschränkt auf 1 Monat nach Reiseende, sondern beträgt nunmehr 2 Jahre. Dafür wurde die Grenze der Reisepreiserhöhung, welche zum Rücktritt der Reise aufgrund dessen berechtigte, von 5% auf 8% angehoben. Erhebliche Änderungen (z.B. Hotelwechsel) kann der Reiseveranstalter nunmehr zudem nur noch dann vornehmen, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde oder der Reisende zustimmt.

Samenspende wird transparenter

Wer ab dem 1.7. durch eine Samenspende gezeugt wurde profitiert nun davon, dass in einem bundesweiten Register Informationen über Samenspender und Empfänger gespeichert werden. So kann man zukünftig leichter Auskünfte über seine Abstammung erhalten, als es bisher der Fall war. Dafür wird die gerichtliche Feststellung des Samenspenders als rechtlicher Vater ausgeschlossen. Dies war bisher, jedenfalls theoretisch, möglich.

Hinweise auf Medikamenten

Um Medikamentenmissbrauch, auch verschreibungsfreier Medikamente, zu verhindern, werden ab sofort Warnhinweise auf den Verpackungen zu finden sein.

Waffen-Abgabe

Bis zum 06.07. kann jeder, der im Besitz illegaler Waffen ist, diese straffrei z.B. bei der Polizei abgeben. Diese Regelung soll denen, die unverschuldet an eine solche gekommen sind, die straffreie Rückgabe ermöglichen.

Public Viewing

Schon in der kommenden Woche beginnt die Fußball-WM. In dieser Zeit, also vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018, dürfen Fußballfans auch nach 22:00 Uhr ein sog. öffentliches Public Viewing veranstalten. Der Lärmschutz für diesen Zeitraum wird somit aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Russland, dem Austragungsort der WM, gelockert. Grundlage für die Lockerung ist, dass das öffentliche Interesse an der Fernsehübertragung größer ist, als der Lärmschutz betroffener Anwohner.

Diskussion über höheren Mindestlohn

Im Juni 2018 diskutiert die zuständige Kommission über eine erneute allgemeine Erhöhung des Mindestlohns. Entscheidet sie sich dafür, wird der Mindestlohn in Deutschland wohl zum 01.01.2019 erhöht

Änderung im Reiserecht

Bereits in wenigen Wochen beginnen die Sommerferien und somit auch für viele wieder die Reisezeit. Insbesondere für Reisbüros wurde die Haftung für Reisemängel nunmehr verschärft. So z.B. dadurch, dass die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen des Reisenden von bisher 1 Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise  auf 2 Jahre erhöht wurde. Auch die zuvor bestehende Möglichkeit, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Reisenden in den AGB des Reiseveranstalters auf 1 Jahr zu verkürzen, entfällt.

Reisebüros trifft zukünftig darüber hinaus, insb. bei Pauschalreisen, eine Informationspflicht gegenüber dem Kunden, wie sie bisher lediglich der Reiseveranstalter erfüllen musste. Aufgrund dessen müssen Reisebüros vor der Buchung der Reise u.a. über die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, Firma & Anschrift von Reiseveranstalter & Reisevermittler, den Gesamtpreis der Pauschalreise & Zahlungsmodalitäten, die Pass- und Visumerfordernisse des Reiselandes etc. informieren, es sei denn, diese Informationen werden nachweislich schon vom Reiseveranstalter an den Reisenden übermittelt.

Ihre Krankenkasse will Ihnen eine Leistung nicht gewähren oder einstellen?

Die Leistungsablehnung erfolgt telefonisch anstelle eines rechtsmittelfähigen Bescheides? Wehren Sie sich!

Lassen Sie sich zuerst einmal einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid ausstellen. Lassen Sie sich auf keinen Fall telefonisch abwimmeln. Das ist ein rechtswidriges Verhalten der Krankenkasse. Durch diese unseriöse Art sollen Widersprüche vermieden werden.

In vielen Fällen stehen die Entscheidungen der Kassen auf „wackligen Beinen“ und können schnell entkräftet werden.

Wir helfen Ihnen gern, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Nach langen Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten ist es nun amtlich: Zum 31. Mai verhängt Hamburg, als erste deutsche Stadt, für einige Straßen ein Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge. Grund dafür ist die schlechte Luftqualität, so die Verantwortlichen. Insgesamt werden ca. 50 Verbotsschilder und genauso viele Umleitungsschilder aufgestellt. Ausnahmen werden z.B. für einige Straßenabschnitte gemacht, sodass dort nur dieselbetriebenen LKWs die Durchfahrt verboten wird.  Generell ausgenommen von den Verboten sind Rettungsfahrzeuge, Anwohner sowie dessen Besucher, Müllwagen und Lieferfahrzeuge oder Taxis, sofern diese nur etwas / jemanden abholen oder abliefern.

Dieser Begriff stammt nicht direkt aus dem derzeit viel diskutierten BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), hat aber dennoch unmittelbar mit dem Schutz „personenbezogener Daten“ zu tun. Denn die Abbildung einer Person ermöglicht den Personenbezug, das heisst eine Person ist durch persönliche Merkmale auf dem Bild bestimmbar. Grundsätzlich wird ein Bild wesentlich stärker wahrgenommen als z.B. der Schriftzug des Namens; ebenso ermöglichen technische Verfahren zur Gesichtserkennung mittlerweile die eindeutige Zuordnung von Personen durch dessen biometrischen Daten.

Datenschutz: Am 25.05.2018 endet die Übergangsregelung für die vor 2 Jahren in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Somit ist ab Ende dieses Monats die Verordnung für die gesamte EU verbindlich. Diese Verordnung (wir berichteten bereits darüber) beinhaltet für den Verbraucher zum einen u.a. ein Auskunftsrecht über alle personenbezogenen gespeicherten Daten (erleichtert z.B. den Wechsel eines Anbieters) sowie das Recht zur Löschung gewisser Daten (sog. „Recht des vergessen werden“), sei denn dies steht der Aufbewahrungspflicht der Unternehmen entgegen. Das Gesetz sieht bei Nichtbefolgung empfindliche Geldstrafen vor, die jedes Unternehmen wohl nur ungern zahlen würde.

WhatsApp: Auch Ausfluss dieser Verordnung ist die nunmehr eingeführte Mindestaltersgrenze bei dem Messenger von 16 Jahren. Harte Kontrollen diesbezüglich wird es aber nicht geben. Leidglich eine Nachfragen bei der Installation auf dem Handy soll erfolgen.

GEZ: Am 07.05.2018 bekommt der Beitragsservice von ARD und ZDF wieder neue und teilweise noch unbekannte Daten von den Einwohnermeldeämtern geliefert. Damit soll, nach nunmehr 5 Jahren, in denen der Beitrag für jeden gleich viel kostet, unabhängig von der Anzahl der Geräte etc. (17,50 € monatlich pro Haushalt), herausgefunden werden, wer bis heute noch immer nicht zahlt.

Fluggastdatenerfassung: Ebenfalls ab dem 25.05.2018 Mai ist es dem BKA (Bundeskriminalamt) erlaubt, die Daten von Flugzeugpassagieren zu überprüfen. Dadurch soll der Austausch zwischen den Ländern gefördert und somit die Verhinderung von Straftaten bewirkt werden.

Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung, welche für den 15. Mai 2018  angekündigt wurde, über eine grundlegende Rechtsansicht zu entscheiden: Was wiegt schwerer: Die Aufklärung eines Verkehrsunfalls durch die Verwertbarkeit der Aufnahmen einer Dashcam oder der Schutz persönlicher Daten von Unbeteiligten Verkehrsteilnehmern?

Die Dashcams sind bereits in vielen anderen Ländern erlaubt und ihre Aufzeichnungsergebnisse somit im Streitfall vor Gericht verwertbar. Sie werden an die Frontscheibe eines Autos montiert und filmen während der Fahrt das gesamte Verkehrsgeschehen, wodurch sich Benutzer eine schnelle und präzise Aufklärung des streitigen Unfallgeschehens erhoffen.

Über die neue Regelung bzgl. des sogenannten Geoblockings hatten wir hier bereits berichtet. Seit dem 01.04.2018 sind aber jetzt noch weitere Änderungen in Kraft getreten:

Notfallsystem eCall in alle Neuwagen

Alle neuen Automodelle in Europa werden ab Ende März 2018 mit dem sogenannten Notfallsystem eCall ausgestattet, welches beispielsweise nach einem Unfall automatisch einen Rettungsdienst alarmiert. Das System ist ab dem 31.03.2018 in der EU sogar Pflicht für alle neu zugelassene PKW-Typen. Nach einem Unfall stellt das System automatisch eine Sprachverbindung zu einer Rettungsleitstelle her. Reagiert der Verunfallte nicht, so wird automatisch der ortsnächste Rettungsdienst an die durch GPS zu ermittelnde Unfallstelle geschickt.

Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten

Viele der gesetzlich Krankenversicherten müssen nun mit mehr Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln rechnen. Wo bisher keine Zuzahlungen zu entrichten waren, können 5 -10 € pro verschriebenem Medikament fällig werden.

Pommes-Verordnung: Krebsgefahr durch Acrylamid

Lebensmittelhersteller müssen nunmehr europaweit Auflagen bei der Herstellung & Verarbeitung von Kartoffelerzeugnissen, Brot, Backwaren, Frühstückscerealien, Säuglingsnahrung, Kaffee & Kaffeeersatzprodukten erfüllen. Dadurch soll in den Produkten der krebserzeugende Acrylamidgehalt sinken, der beim Backen, Braten, Frittieren & Rösten entsteht.

Bleigießen zu Silvester nun verboten

Das Bleigießen gehört für viele zu einem beliebten Silvesterbrauch, doch damit ist aufgrund enormer Gesundheitsgefahren jetzt Schluss. Mit der neuen EU-Chemikalienverordnung sind nur noch solche Bleigieß-Sets erlaubt, die maximal 0,3%  Blei enthalten. Bislang enthielten die Sets ca. 70%, sodass die Verordnung einem Verbot gleichzusetzen ist.

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