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Fernsehabend bringt Kicker vor Gericht!

Wer seinen privaten Receiver für das Bezahlfernsehen Sky mal eben im Vereinsheim anschließt, um mit Freunden Fußball zu schauen, weil es zu Hause einfach zu eng ist, der sollte vorsichtig sein. Ein aktuelles Beispiel für die teuren Folgen: 6788 Euro will Sky von der Sportgemeinschaft Hemer kassieren, weil die Kicker ein Bundesligaspiel öffentlich gezeigt haben sollen. Ein teurer Prozess steht bevor.

Seit einigen Jahren geht Sky konsequent gegen Gaststätten, Bars und eben auch Vereine und Privatpersonen vor, die ohne eine gültige Lizenz Programmangebote öffentlich zeigen.
Für die öffentliche Wiedergabe genügt eine Privatlizenz nämlich nicht. Vielmehr müssen Gastwirte ein viel teureres Gaststätten-Abonnement mit dem Fernsehsender abschließen.
Bundesweit lässt Sky Kontrolleure ausschwärmen, um mögliche Rechteverletzer zu entdecken.

Kontrolleur im Stadion?

Solch ein Kontrolleur soll am 25. März 2012 ins Vereinsheim am Damm geblickt haben, wo der Vorsitzende im Freundeskreis das Spiel Borussia Dortmund gegen den 1. FC Köln schaute.
Wenige Tage später flatterte eine Abmahnung ins Haus. 1200 Euro sollte die Sportgemeinschaft bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Abmahnung wurde zurückgewiesen.
Damit schien der Fall erledigt, bis Sky fast zwei Jahre später eine Schadensersatzklage gestützt auf das Urheberrecht einreichte. Jetzt geht es mit Anwaltskosten um rund 6788 Euro.

Keine „Fremdseher“

Die SG hat sich beim Rechtsanwalt Stefan Harmuth juristischen Beistand geholt. Für ihn ist klar: „Der Verein hat keinen Lizenzverstoß begangen“. Das gemeinsame Fußballschauen sei keine öffentliche Veranstaltung gewesen, sondern nur für ausgewählte Vereinsmitglieder. Ein Fremder wie der Kontrolleur habe nicht mitgeschaut. Hätten sich Fremde aufgehalten, seien sie zum Verlassen aufgefordert worden. Überhaupt nicht nachzuvollziehen sei die Höhe der Klagesumme.

Stefan Harmuth sieht aber auch grundsätzlichen juristischen Klärungsbedarf. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können „Sportereignisse nicht als geistiges Werk angesehen werden“. Demnach würden die Übertragungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Außerdem geht es grundsätzlich um die Rechte an der Fußballübertragung. Der Anwalt sieht die Deutsche Fußball Liga GmbH als Rechteinhaber und eben nicht Sky.

Es könnte ein langer Gang durch die Instanzen werden, mit einigen Verlängerungen. Zum Auftakt geht es erst einmal um die gerichtliche Zuständigkeit.


(Dieser Artikel erschien am 09.05.2014 in "derWesten", Autor: Ralf Engel)

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