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Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung!

Wegen des Streamings von Sex-Videos auf Redtube hat eine Kanzlei Tausende Abmahnungen an Nutzer verschickt – zu Unrecht, urteilt ein Rechtsprofessor: Für ihn stellt Streaming keine Urheberrechtsverletzung dar. Die Abmahn-Anwälte stehen massiv unter Druck.

Im Fall der jüngsten Abmahnwelle gegen Zuschauer von Porno-Clips im Internet handelt es sich nach Auffassung eines Medienrechtsexperten nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, "was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann", sagte Gerald Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen dem Blog "iRights".

Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. "Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden", sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung des Medienrechtlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da "keinerlei Verletzungshandlung vorliegt".

Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt. Dabei solle geprüft werden, ob die Regensburger Anwaltskanzlei, Tausende Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Sex-Videos verschickt hatte, vor Gericht falsche Angaben gemacht habe.
Die Kanzlei verlangt von den Adressaten unter anderem die Zahlung von 250 Euro wegen Urheberrechtsverstößen. Beim Antrag der Kanzlei auf Herausgabe der Anschlussdaten könne das Landgericht Köln jedoch hinters Licht geführt worden sein. Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass es sich um Streaming und nicht um File-Sharing illegaler Tauschbörsen handelte.

(Dieser Beitrag ist auf Focus online am 19.12.2013 erschienen)

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