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Härtere Strafen gegen „Gaffer“!

Bereits vor ca. 1 Jahr hat die niedersächsische Landesregierung eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat gebracht, über welche schon in naher Zukunft entschieden werden soll. Grund dieses Vorgehens ist die zunehmende und erschreckende Verhaltensweise einiger Menschen im Straßenverkehr.

Für einige Leute scheint es erschreckender Weise völlig normal zu sein, bei einem Verkehrsunfall die Verletzten oder sogar verstorbenen Menschen zu filmen und dieses Material ganz ungeniert im Internet o.Ä. zu verbreiten. Dafür werden sie meist auch noch bewundert und gefeiert. Dieses rücksichtlose Verhalten verhindert aber in der Regel die Arbeit der Rettungskräfte, indem ihnen der Weg versperrt wird und sie nicht rechtzeitig zur Hilfe eilen können. Ein solches Verhalten muss bestraft werden, da sind sich die Politiker ausnahmsweise größtenteils einig.

Bisher wurden Neugier, Rücksichtlosigkeit und Sensationslust nicht gesetzlich bestraft. Dies soll sich aber nunmehr aufgrund der wiederholten Vorfälle in letzter Zeit auf den Straßen ändern.

Bisher wurden die meisten Verhaltensweisen lediglich als Ordnungswidrigkeiten und somit durch geringe Bußgelder bestraft. Gem. § 201 a StGB ist bisher nur das Anfertigen und Verbreiten Aufnahmen hilfloser und vor allem noch lebender Menschen strafbar. Aufnahmen von Verstorbenen können bisher straflos verbreitet werden. Die Behinderung von Rettungskräften wird bislang nur in krassen Fällen bestraft. Das „Gaffen“ allein wurde zwar noch nie gern gesehen, eine rechtliche Grundlage zur Ahndung gab es aber bisher nicht. Allein das „Gaffen“ auch ohne die Aufnahme von Bildmaterial soll aber in Zukunft ein Bußgeld bis zu 1.000 € nach sich ziehen! Wer Fotos oder Videos vom Unfallgeschehen macht soll schon eine Straftat begehen und soll sodann mit einer hohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren rechnen müssen. Wird den „Gaffern“ ein Platzverweis ausgesprochen, an welchen sie sich nicht halten und am Unfallort verbleiben, so soll auch ihnen eine Haftstrafe  bis zu 1 Jahr drohen.

Die Strafen für dieses bisher rechtlich harmlose Verhalten werden also enorm verschärft, sodass man sich, schon abgesehen von den ohnehin dagegen sprechenden Argumenten auch gut überlegen sollte, ob sich die strafrechtliche Konsequenz für einen schnellen Blick oder ein „sensationelles“ Foto auf dem Handy lohnen.

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