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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Aufgrund seiner vielfältigen und komplexen Regelungen in diversen Gesetzbüchern beinhaltet das Arbeitrecht diverse Stolpersteine, die dem juristischen Laien oft nicht bekannt sind. Es bedarf daher rechtlicher Beratung und Vertretung, um solche Stolpersteine zu erkennen und geschickt zu vermeiden. Schließlich geht es bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht selten auch um für die Arbeitnehmer existenzielle Fragen wie z.B. den Bestand des Arbeitsverhältnisses oder auch die Sicherung von Arbeitslosengeld I.

So ist rechtliche Beratung zumeist schon bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages ratsam. Durch eine umfassende Beratung gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses können spätere Unstimmigkeiten und Unklarheiten vermieden werden. Der Abschluss eines nachteiligen oder gar unwirksamen Arbeitsvertrages kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer zu erheblichen Nachteilen führen. Aus diesem Grunde ist es umso wichtiger, sich rechtliche Beratung nicht erst dann einzuholen, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, sondern bereits durch entsprechende Beratung vor Vertragsabschluss eventuell auftretende Risiken zu minimieren.

Auch wenn Sie im Verlauf des Arbeitsverhältnisses von Seiten Ihres Arbeitgebers eine Abmahnung erhalten, sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es ist schließlich nicht zu verkennen, dass eine Abmahnung oftmals ausgesprochen wird, um eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten. Sollte sich im Verlaufe der anwaltlichen Überprüfung ergeben, dass die Abmahnung unwirksam ist, kann im Wege einer arbeitsgerichtlichen Klage verlangt werden, dass diese aus der Personalakte entfernt wird. Auf dieses abgemahnte Verhalten kann dann eine Kündigung nicht mehr gestützt werden.

Spätestens wenn dann tatsächlich die Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ausgesprochen worden sein sollte, ist anwaltliche Vertretung dringend geboten. Vor dem zuständigen Arbeitsgericht ist Kündigungsschutzklage zu erheben mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder aber die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber zu erreichen. Besonderes Augenmerk zu richten ist auch auf im Arbeitsrecht geltende Fristen und Verfallklauseln, nach deren Ablauf Ihre Ansprüche ersatzlos erlöschen können.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auch im Hinblick auf alle weiteren möglichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie Zeugniserteilung, Urlaubsansprüche, Lohnforderungen etc. Hilfreich ist dabei ein weiterer Interessenschwerpunkt von uns, das Sozialrecht, das diverse Schnittstellen mit dem Arbeitsrecht aufweist. So können wir eine umfassende und kompetente Beratung bei allen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis bieten.






 



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