Dennis Formans
Schwerpunktmäßig betätige ich mich auf dem Gebiet des Strafrechts. Ob einfache Vergehen oder Taten mit Verbrechenscharakter, die Ermöglichung eines fairen Verfahrens zu Gunsten des Mandanten steht für mich jederzeit im Vordergrund.
Wesentlich ist dabei ausschließlich die Wahrung der Interessen des Mandanten unter Ausnutzung sämtlicher strafprozessual zulässigen Möglichkeiten losgelöst etwaiger moralischer Fragestellungen. Um dem Beschuldigten einer Straftat eine bestmögliche Strafverteidigung gewähren zu können, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme zum Rechtsanwalt unter Entgegenbringung unbedingten Vertrauens zwingend erforderlich.
Mit dem Gebiet des Strafrechts ist der Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten meistens unweigerlich eng verknüpft, sodass dieser einen weiteren Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt darstellt, bei dem die rechtzeitige und taktisch hinreichend wohlüberlegte Wahrnehmung der prozessualen Rechte des Madanten eine übergeordnete Bedeutung erfährt. Daher ist es auch auf diesem Gebiet besonders wesentlich, möglichst umgehend kompetenten Rechtsrat einzuholen.
Sollten Sie innerhalb des Straßenverkehrs Geschädigte(r) eines Verkehrsunfallereignisses sein, so setze ich gerne die Ihnen zustehenden Ansprüche – gleich ob Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall oder Minderwert – gegen den gegnerischen Fahrer/Halter sowie dem Haftpflichtversicherer durch.
Gerne übernehme ich auch Ihre – gerichtliche wie außergerichtliche – Interessenvertretung im Arbeitsrecht, für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer. Aus meinen vorangegangenen Tätigkeiten als Justitiar sind für mich unternehmerische Entscheidungen sowie die zugrunde liegenden personalpolitischen Strukturen zu Gunsten einer effektiven und mandantengerechten Beratung – gleich ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – bewert- und verwertbar.
Sofern und soweit Sie bei der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anwaltliche Unterstützung wünschen, stehe ich Ihnen unter der Rufnummer 02372/5536-0 oder unter der E-Mail-Adresse formans[at]harmuth-kollegen.de für die Vereinbarung eines umgehenden Besprechungstermins in unserer Kanzlei – Hauptstraße 124, 58675 Hemer – jederzeit gerne zur Verfügung.
Sollte Ihnen eine Terminswahrnehmung innerhalb der Kanzleiöffnungszeiten (Mo.-Do. 08.00 bis 17.00 Uhr, Fr. 08.00 bis 13.00 Uhr) nicht möglich sein, stehe ich Ihnen nach Vereinbarung auch außerhalb unserer Bürozeiten gerne zur Verfügung. Ich freue mich darauf, Ihre Interessen vertreten zu dürfen und Ihnen mit Kompetenz zu Ihrem Recht zu verhelfen.

