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Winterreifenpflicht verfassungswidrigDonnerstag, den 15. Juli 2010 um 07:40 Uhr Das OLG Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung (2SsRs 220/09) die Winterreifenpflicht für Autofahrer, die letztes Jahr eingeführt wurde, für verfassungswidrig erklärt.
Es sei unklar, was "eine geeignete Winterbereifung" sei. Aus der StVO ergebe sich nicht, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse aufweisen müssen - dies sei weder durch gesetzliche noch technische Vorschriften geregelt. Für Autofahrer sei deshalb nicht erkennbar, welche Reifen als ungeeignet bei winterlichen Verhältnissen seien. |
Aktuelle InformationenUnberechtigte Forderungen diverser InternetanbieterZahlreiche Webdienste schicken/schickten ahnungslosen Internetusern gegenwärtig und in der Vergangenheit Rechnungen bezüglich vermeintlich geleisteter Dienste (auf Grund vermeintlich abgeschlossener Verträge, die jeglicher Grundlage entbehren). Weiterlesen...Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsstreits kein KündigungsgrundDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag nicht deshalb kündigen kann, weil der Mieter die Prozesskosten eines früheren, auf Zahlungsverzug gestützten Räumungsprozesses nicht begleicht (BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 267/09). Weiterlesen...Winterreifenpflicht verfassungswidrigDas OLG Oldenburg hat in einer aktuellen Entscheidung (2SsRs 220/09) die Winterreifenpflicht für Autofahrer, die letztes Jahr eingeführt wurde, für verfassungswidrig erklärt. Weiterlesen...Doppelte Mietzahlung des Sozialamts bei wichtigem GrundSozialhilfeempfänger können in Ausnahmefällen den Ersatz doppelter Mietaufwendungen verlangen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sind, aus ihrer bisherigen Wohnung auszuziehen und die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfrist deswegen nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können. Weiterlesen...Vermieter bei "kalter Räumung" schadenersatzpflichtigNimmt der Vermieter nach einem gerichtlichen Räumungsverfahren die Wohnung des Mieters in Besitz, obwohl dies nicht durch eine gerichtliche Entscheidung gedeckt ist (sog. "kalte Räumung"), begeht er eine unerlaubte Selbsthilfe, selbst wenn er den tatsächlichen Aufenthaltsort des Mieters nicht kennt. Weiterlesen...Samstag zählt bei Fälligkeit der Mietzahlung nicht als WerktagDer Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden, dass bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats der Sonnabend nicht mitzählt (Urteil vom 13.07.2010, Az. VIII ZR 129/09). Weiterlesen... |
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